nnz-online
Rauchschwaden über dem Südharz

Herbst-Brenntage

Mittwoch, 09. September 2015, 14:24 Uhr
Wer trockenen Baum- und Strauchschnitt verbrennen möchte, der hat dafür ganz acht Wochen Zeit...


Man darf dafür die Brenntage von Dienstag, 15. September, bis Samstag, 14. November nutzen. Allerdings sind daran strenge Auflagen geknüpft.

Es darf ausschließlich trockenes Material verbrannt und Nachbarn sollten dabei nicht belästigt werden. Bevor das Holz angezündet wird, muss der Haufen unbedingt umgeschichtet werden, um Tiere, die dort möglicherweise untergeschlüpft sind, nicht zu gefährden. Außerdem muss die Feuerstelle überwacht werden, bis die Glut vollständig erloschen ist.

Beim Verbrennen müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: 1,5 km zu Flugplätzen (Segelflugplatz Bielen, Hubschrauberlandeplatz am Südharz Klinikum Nordhausen), 50 m zu öffentlichen Straßen und Schienenwegen (dazu zählen auch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn und der Harzer Schmalspurbahnen), 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten, 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs, 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden bzw. zu Gebäuden mit weicher Überdachung ( z.B. Gartenlauben, Garagen, Carports, Tierunterkünfte u.ä.) und 5 m zu Grundstücksgrenzen. Wer unsicher ist, ob sein Kleingarten oder Grundstück innerhalb des Radius zu einem der aufgeführten Flugplätze liegt oder bezüglich der strengen Vorgaben, kann sich an die Abfallberatung wenden.

Abfälle, Reifen, behandelte Hölzer, Laub und Grasschnitt dürfen weiterhin nicht verbrannt werden, teilt die Abfallberatung des Landratsamtes mit. Wichtig ist zudem, dass in die Zeitspanne der Brenntage zwei Feiertage fallen, an denen zusätzlich zu den Sonntagen ebenfalls Brennverbot besteht: 3. und 31. Oktober. Im Kurort Neustadt/Harz ist das ganze Jahr über das Verbrennen von Grünschnitt nicht erlaubt.

Aufgrund der zahlreichen alternativen Entsorgungsangebote im Landkreis empfiehlt die Abfallberatung, gänzlich auf das Verbrennen von Grünschnitt zu verzichten. Die Grünabfallkarte plus kann ganzjährig an den bekannten Stellen erworben werden, aber auch die Entsorgung von Grünschnitt über die Biotonne, Laubsäcke oder das Grünschnittmobil ist eine schnelle und preisgünstige Möglichkeit.

Weitere Informationen zur Thüringer Pflanzenabfallverordnung, zur Allgemeinverfügung und zur Grünabfallentsorgung gibt es telefonisch unter 03631 911-330 und -346. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes nimmt die Leitstelle des Landkreises Nordhausen begründete Beschwerden zu den Brenntagen unter 03631 89 380 entgegen.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de