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Flüchtlinge im Landkreis Nordhausen

Angekommen - und was nun?

Dienstag, 18. August 2015, 17:46 Uhr
Knapp 100 Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter halten sich unter den Flüchtlingen derzeit im Landkreis Nordhausen auf. In der nächsten Woche beginnt auch für sie die Schule...


Die Anmeldung in der Schule erfolgt durch die betreuenden Sozialarbeiter. Schulpflicht besteht nach einem dreimonatigen Aufenthalt. Die Schülerbeförderung wird wie bei einheimischen Schülern geregelt.

Klar ist, dass die Kinder und Jugendlichen nicht mal einfach so in den Klassen sitzen können. Sie müssen zuerst einigermaßen der deutschen Sprache mächtig werden. Nach Informationen der nnz sind dazu spezielle Vorkurse sowie eine oder mehrere Sprachförderklassen vorgesehen.

Die Petersbergschule soll in diesem Zusammenhang Stützpunktschule im Landkreis Nordhausen werden. Die speziellen Klassen dienen – im Rahmen der Schulpflicht – der Vorbereitung der nicht deutsch sprechenden Schüler auf die Integration in eine reguläre Zielklasse. Unabhängig davon existieren weitere Maßnahmen zur zielgerichteten Förderung eines jeden Schülers, also auch der Kinder mit Migrationshintergrund an allen Schulen.

Zusätzlich wird das Thema auch in die vom Landkreis etablierte Schulsozialarbeit an den Regelschulen sowie am Berufsschulzentrum einbezogen.
Autor: red

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