Verbrechen immer noch ungesühnt
Die wollten mich zerschlagen"
Mittwoch, 12. August 2015, 08:57 Uhr
Es ist der 9. April 2011. Es ist Nachmittag. Uwe F. ist im Wald bei Appenrode unterwegs. Er ist Jäger und will Ausbesserungsarbeiten an seinem Hochstand vornehmen. Wie so oft wird er von seiner Frau begleitet. Doch dieser Nachmittag sollte das Leben des damals 71jährigen verändern. Wir haben mit ihm gesprochen...
Oberhalb des Steinmühlentals (Foto: Bodo Schwarzberg)
Oberhalb des Steinmühlentals hatte sich das Verbrechen im April 2011 ereignet
Wie viele seiner Jagdgenossen, so ärgert sich Uwe F. über die so genannten Crosser, die mit ihren Motorrädern durch die Wälder des Südharzes rasen. Mal abgesehen davon, dass das verboten ist – sie gefährden auch andere Nutzer des Waldes, verunsichern Tiere. An diesem Tag begegnet der heute 75jährige einer Gruppe von Motorradfahrern. Er spricht sie auf das unberechtigte Fahren im Wald an. Dabei legte er vermutlich eine Hand auf die Schulter eines der Fahrer. Dies wurde durch einen weiteren Crossfahrer als Angriff interpretiert, formuliert es die Staatsanwaltschaft in Gera.
Zwischenbemerkung: Man muss sich vorstellen: Da ist ein 71 Jahre alter Mann im Wald unterwegs. Ihm gegenüber steht eine Gruppe von Männern im Alter zwischen 27 und 40 Jahren. Und die sollen sich bedroht gefühlt haben?
Weiter an diesem 9. April vor vier Jahren. Ein anderer Crosser kam währenddessen hinzu und stieß den alten Mann zu Boden. Danach schlugen und traten drei bis vier Männer auf den am Boden liegenden Mann ein. Auch sollen sie einen starken Ast als Knüppel benutzt haben. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung für F. aus medizinischer Sicht: Mittelgesichtsfraktur, rhinobasale Fraktur mit Ausbildung einer Liquorfistel, Septum- und Nasenbeinfraktur, Hüftprellung, Augapfelprellung mit Netzzhautblutung sowie eine Orbitabodenfraktur. Uwe F. heute: Die wollten mich zerschlagen, ich habe geblutet wie ein Schwein. Das müssen die doch gesehen haben. Warum tun Menschen das?
Nicht aufgelistet werden die psychischen Folgen dieser unmenschlichen Tat. Denken er und seine Frau, die das Geschehen mit ansehen musste, an diesen Tag zurück, dann können sie immer noch nicht verstehen, warum mehrere Männer in den besten Jahren einem alten Mann das antun können. Sie, Uwe F. und seine Frau, kennen die Namen jener, die der Tat verdächtigt wurden. Das alles macht es noch schlimmer.
Die beiden können es auch nicht verstehen, warum die Tat nicht durch die Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt und gesühnt werden konnte, schließlich seien die Ermittler anfangs davon ausgegangen, dass die damals Tatverdächtigen durch die wuchtigen Schläge und Tritte in den Gesichtsbereich zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass es zum Eintritt tödlicher Verletzungen kommen wird, schreibt die Staatsanwaltschaft in Gera an den Anwalt des Opfers.
Die Ermittlungen in dem Fall gestalten sich ein wenig ungewöhnlich. In einer ersten Phase ermittelt die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen und bedient sich dabei der Kripo in Nordhausen. Hier kommt hinzu, dass bei Vernehmungen ein Zeuge gesagt haben soll, dass sich in dem Umfeld der Crosser-Gruppe auch ein Polizist befinden könnte. Jedenfalls gibt es nun die ersten Ungereimtheiten für den Laien, denn die im Tatortbereich gefundenen Zigarettenstummel sowie mögliche Tatwerkzeuge und die Bekleidungsgegenstände des Geschädigten wurden ohne jegliche kriminaltechnische Untersuchung an die Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft Mühlhausen übergeben und nach der Einstellung des Ermittlungsverfahren (durch die Mühlhäuser Behörde) unausgewertet und ununtersucht vernichtet. Das Ermittlungsverfahren wurden im Januar 2012 durch die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft eingestellt.
Nun traf es sich, dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität in Gera parallel einen Fall von schweren Diebstahl und Hehlerei untersuchte und ein Mann aus dem Landkreis Nordhausen in der Untersuchungshaft Aussagen zu den Fall im Wald bei Appenrode machte. Die Geraer Staatsanwälte ermittelten erneut. Die Ermittlungen waren sozusagen ein Zufallsprodukt. Auch sie führten ins Leere, sie wurden Ende Juni dieses Jahres eingestellt. Wir berichteten darüber.
Für die betroffene Familie brach eine Welt zusammen. Wie sehr hätten sie sich gewünscht, dass der Schuldige oder die Schuldigen ihre gerechten Strafe zugeführt worden wären. Denn: zweifelsfrei steht für die Geraer Staatsanwälte fest, dass der oder die Täter aus der Crossergruppe stammten. Die Beweislage jedoch gestattete es nicht, eine Anklage zu erheben. Der letzte Absatz der Einstellungsverfügung ist dennoch bemerkenswert: Angesichts des strafprozzesual zulässigen, moralisch jedoch fragwürdigen, Schweigens der mutmaßlichen Teilnehmer der Ausfahrt der Gruppe … aus deren Mitte heraus die Tat zum Nachteil des Geschädigten F. zweifellos begangen wurde, stehen weitere Beweismittel zur hinreichenden Aufklärung der Tat nicht zur Verfügung. Ob sich angesichts dessen die Brüstung gegenüber Dritten, alles über den Vorfall zu wissen, dies jedoch nur im Kopf zu behalten, sich selbst menschlich nichts vorzuwerfen und couragiert gehandelt zu haben nicht selbst ad absurdum führt, ist einer strafrechtlichen Bewertung nicht zugänglich.
Das Ehepaar wird diesen 9. April 2011 nie wieder vergessen. Das Vertrauen in die Arbeit der Justiz ist gebrochen. Angesichts der zahlreichen anonymen Hinweise, die in Briefform bei den Ermittlern eingegangen sind und aus deren Inhalt sich Insiderwissen schließen lässt, hoffen die beiden inständig, dass sich einer der Schreiber den Behörden oder – vielleicht besser angesichts ihrer Erfahrungen mit den Strafverfolgungsbehörden – dem Rechtsanwalt des Ehepaares, Frank John in Nordhausen, anvertraut. Dieses Verbrechen an einem alten Mann, das sollte aufgeklärt und geahndet werden.
Peter-Stefan Greiner
Kommentare bitte nur mit Klarnamen
Autor: red
Oberhalb des Steinmühlentals (Foto: Bodo Schwarzberg)
Oberhalb des Steinmühlentals hatte sich das Verbrechen im April 2011 ereignetWie viele seiner Jagdgenossen, so ärgert sich Uwe F. über die so genannten Crosser, die mit ihren Motorrädern durch die Wälder des Südharzes rasen. Mal abgesehen davon, dass das verboten ist – sie gefährden auch andere Nutzer des Waldes, verunsichern Tiere. An diesem Tag begegnet der heute 75jährige einer Gruppe von Motorradfahrern. Er spricht sie auf das unberechtigte Fahren im Wald an. Dabei legte er vermutlich eine Hand auf die Schulter eines der Fahrer. Dies wurde durch einen weiteren Crossfahrer als Angriff interpretiert, formuliert es die Staatsanwaltschaft in Gera.
Zwischenbemerkung: Man muss sich vorstellen: Da ist ein 71 Jahre alter Mann im Wald unterwegs. Ihm gegenüber steht eine Gruppe von Männern im Alter zwischen 27 und 40 Jahren. Und die sollen sich bedroht gefühlt haben?
Weiter an diesem 9. April vor vier Jahren. Ein anderer Crosser kam währenddessen hinzu und stieß den alten Mann zu Boden. Danach schlugen und traten drei bis vier Männer auf den am Boden liegenden Mann ein. Auch sollen sie einen starken Ast als Knüppel benutzt haben. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung für F. aus medizinischer Sicht: Mittelgesichtsfraktur, rhinobasale Fraktur mit Ausbildung einer Liquorfistel, Septum- und Nasenbeinfraktur, Hüftprellung, Augapfelprellung mit Netzzhautblutung sowie eine Orbitabodenfraktur. Uwe F. heute: Die wollten mich zerschlagen, ich habe geblutet wie ein Schwein. Das müssen die doch gesehen haben. Warum tun Menschen das?
Nicht aufgelistet werden die psychischen Folgen dieser unmenschlichen Tat. Denken er und seine Frau, die das Geschehen mit ansehen musste, an diesen Tag zurück, dann können sie immer noch nicht verstehen, warum mehrere Männer in den besten Jahren einem alten Mann das antun können. Sie, Uwe F. und seine Frau, kennen die Namen jener, die der Tat verdächtigt wurden. Das alles macht es noch schlimmer.
Die beiden können es auch nicht verstehen, warum die Tat nicht durch die Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt und gesühnt werden konnte, schließlich seien die Ermittler anfangs davon ausgegangen, dass die damals Tatverdächtigen durch die wuchtigen Schläge und Tritte in den Gesichtsbereich zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass es zum Eintritt tödlicher Verletzungen kommen wird, schreibt die Staatsanwaltschaft in Gera an den Anwalt des Opfers.
Die Ermittlungen in dem Fall gestalten sich ein wenig ungewöhnlich. In einer ersten Phase ermittelt die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen und bedient sich dabei der Kripo in Nordhausen. Hier kommt hinzu, dass bei Vernehmungen ein Zeuge gesagt haben soll, dass sich in dem Umfeld der Crosser-Gruppe auch ein Polizist befinden könnte. Jedenfalls gibt es nun die ersten Ungereimtheiten für den Laien, denn die im Tatortbereich gefundenen Zigarettenstummel sowie mögliche Tatwerkzeuge und die Bekleidungsgegenstände des Geschädigten wurden ohne jegliche kriminaltechnische Untersuchung an die Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft Mühlhausen übergeben und nach der Einstellung des Ermittlungsverfahren (durch die Mühlhäuser Behörde) unausgewertet und ununtersucht vernichtet. Das Ermittlungsverfahren wurden im Januar 2012 durch die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft eingestellt.
Nun traf es sich, dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität in Gera parallel einen Fall von schweren Diebstahl und Hehlerei untersuchte und ein Mann aus dem Landkreis Nordhausen in der Untersuchungshaft Aussagen zu den Fall im Wald bei Appenrode machte. Die Geraer Staatsanwälte ermittelten erneut. Die Ermittlungen waren sozusagen ein Zufallsprodukt. Auch sie führten ins Leere, sie wurden Ende Juni dieses Jahres eingestellt. Wir berichteten darüber.
Für die betroffene Familie brach eine Welt zusammen. Wie sehr hätten sie sich gewünscht, dass der Schuldige oder die Schuldigen ihre gerechten Strafe zugeführt worden wären. Denn: zweifelsfrei steht für die Geraer Staatsanwälte fest, dass der oder die Täter aus der Crossergruppe stammten. Die Beweislage jedoch gestattete es nicht, eine Anklage zu erheben. Der letzte Absatz der Einstellungsverfügung ist dennoch bemerkenswert: Angesichts des strafprozzesual zulässigen, moralisch jedoch fragwürdigen, Schweigens der mutmaßlichen Teilnehmer der Ausfahrt der Gruppe … aus deren Mitte heraus die Tat zum Nachteil des Geschädigten F. zweifellos begangen wurde, stehen weitere Beweismittel zur hinreichenden Aufklärung der Tat nicht zur Verfügung. Ob sich angesichts dessen die Brüstung gegenüber Dritten, alles über den Vorfall zu wissen, dies jedoch nur im Kopf zu behalten, sich selbst menschlich nichts vorzuwerfen und couragiert gehandelt zu haben nicht selbst ad absurdum führt, ist einer strafrechtlichen Bewertung nicht zugänglich.
Das Ehepaar wird diesen 9. April 2011 nie wieder vergessen. Das Vertrauen in die Arbeit der Justiz ist gebrochen. Angesichts der zahlreichen anonymen Hinweise, die in Briefform bei den Ermittlern eingegangen sind und aus deren Inhalt sich Insiderwissen schließen lässt, hoffen die beiden inständig, dass sich einer der Schreiber den Behörden oder – vielleicht besser angesichts ihrer Erfahrungen mit den Strafverfolgungsbehörden – dem Rechtsanwalt des Ehepaares, Frank John in Nordhausen, anvertraut. Dieses Verbrechen an einem alten Mann, das sollte aufgeklärt und geahndet werden.
Peter-Stefan Greiner
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