nnz-online
Wichtige Sicherheitsmaßnahmen im Logistikbereich

Auf Gefahren aufmerksam machen

Donnerstag, 30. Juli 2015, 16:30 Uhr
Logistikunternehmen müssen im Vergleich zu anderen Betrieben verstärkt auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen achten, da Mitarbeiter und Waren schneller zu Schaden kommen können als beispielsweise in einem Bürobetrieb. Demnach müssen Lagerregale und Co. geschützt werden, insbesondere wenn mit Transportfahrzeugen wie Gabelstaplern hantiert wird. Welche Maßnahmen seitens der Logistikverantwortlichen genau getroffen werden sollten, wird im Folgenden erklärt...

Regeln und Gesetze beachten (Foto: clipdealer.de) Regeln und Gesetze beachten (Foto: clipdealer.de)
Technische Vorgaben für die Sicherheit
Ein Logistikbetrieb benötigt zum Schutz von Warenregalen entsprechendes Equipment, wie zum Beispiel ein spezieller Anfahr- und Rammschutz.

Diese Schutzobjekte, die Stöße „abfedern“, sind in ganz unterschiedlichen Ausführungen unter anderem auf schilder-versand.com erhältlich und gehören wohl zur wirksamsten Schutzmaßnahme. Die Abstellflächen für die Regale sollten zudem ausreichend groß sein und auf einen ebenen Boden stehen. Zudem sollten die gewählten Regalsysteme zum Lagergut passen, das heißt für Tafeln beispielsweise ein Plattenregal und für Langmaterial Kragarmregale.

Die Regale müssen so platziert werden, dass sie nicht ohne weiteres umkippen und die Waren auch nicht herausrollen können. Ebenfalls empfehlenswert ist es, die Regale mit den entsprechenden Warenbezeichnungen zu kennzeichnen, so dass man bei empfindlichen Waren vorgewarnt ist.

Mitarbeiter in Sicherheitsfragen aufklären

Betriebsverantwortliche sind zudem angehalten, ihre Mitarbeiter über die geltenden Sicherheitsbestimmungen aufzuklären und die Unterweisungen regelmäßig zu wiederholen. Bei Neuerungen ist das Personal ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen, insbesondere was den Brandschutz und mögliche Fluchtwege angeht. Weitere Maßnahmen sind:
  • Überlastungen der Waren vermeiden
  • Hilfsmittel wie Leitern etc. zur Verfügung stellen
  • Zulässige Höhe von Kisten- oder Paletten-Stapel beachten
  • Betriebsanweisungen ersichtlich aushängen
  • Schutzausrüstungen wie z.B. Ohrschutz etc. zur Verfügung stellen
  • Lagereinrichtungen wie Anfahrschutz überprüfen
  • Regale regelmäßig warten
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern nicht nur eine entsprechende Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, sondern müssen auch dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten die Ausrüstung für ihre eigene Sicherheit auch wirklich tragen.

Anfahrschutz ist laut BGR verpflichtend

In den Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist festgehalten, dass Lagerbetriebe einen Ramm- und Anfahrschutz für ihre Warenregale nutzen müssen. Dieser muss mindestens 0,3m hoch und mit einer schwarz-gelben Gefahrenkennzeichnung markiert sein. Wichtig ist, dass der Anfahrschutz nicht fest mit dem jeweiligen Regal verbunden ist, sondern frei steht. Ein zusätzlicher Rammschutz, der an den Ecken und Kanten des Regals montiert werden kann, ist ebenfalls als geeignete Schutzmaßnahme empfehlenswert.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de