Zweite Runde offiziell eröffnet
Montag, 18. Juni 2001, 09:51 Uhr
Nordhausen (nnz). Knapp elf Monate nach der ersten Ausschreibungsrunde für die beiden Beigeordnetenstellen in der Nordhäuser Kreisverwaltung ist heute die zweite Variante veröffentlicht worden. nnz hat sie sich angesehen und verglichen.
In der ersten Ausschreibung, die am 29. Juli des vergangenen Jahres veröffentlicht wurde, war eine nicht zu nehmende Hürde durch den Landrat eingebaut worden. Eine Hürde, die auf jeden Fall für die beiden favorisierten Bewerber Matthias Jendricke (SPD) und Klaus Gorges (damals noch PDS) nicht zu nehmen war: Bewerberinnen und Bewerber müssen die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst haben oder im Verlaufe einer angemessenen Frist erbringen, hieß es damals. In der aktuellen Ausschreibung ist nun zu lesen: Die künftigen Beigeordneten sollten für die im Aufgabenbereich definierten Fachämter ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine einem Hochschulstudium gleichzusetzende Fachhochschulausbildung nachweisen.
Die Verteilung der Geschäftsbereiche der Bewerber ist annähernd beibehalten worden, lediglich die damaligen Ämter mutierten nun innerhalb der Kreisverwaltung zu Fachbereichen. Zwar werden sich vermutlich auch für diese Runde einige Mutige außerhalb der Kreistagsfraktionen bewerben, schließlich aber sollten bereits jetzt die Kandidaten aus SPD- und PDS-Fraktion als die Favoriten gelten. Die Allianz aus SPD und PDS blieb während der zurückliegenden elf Monaten außerordentlich stabil, auch wenn es da immer den einen oder anderen Störversuch oder diverse Angebote aus dem christdemokratischen Lager gegeben haben soll.
Auch bei der geheimen Wahl der Beigeordneten am 21. August werden die Kreistagsmitglieder nach ihrem Gewissen entscheiden. Im jetzigen Ausschreibungstext werden sie jedoch auf den Absatz 2 des Paragraphen 8 des Thüringer Beamtengesetzes aufmerksam gemacht. Der lautet: Die Auslese der Bewerber ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauung, Herkunft oder Beziehung vorzunehmen.
Die Hürden für die Bewerber sind nach unten gedrückt worden, ständiger politischer Druck und einige Gerichtstermine machten dies möglich. Es geht aber auch anders. nnz hat sich in den neuen Bundesländern umgesehen. Beigeordnete werden ständig gewählt zwischen Ostsee und Erzgebirge, unter anderem auch im Landkreis Barnim. Hier werden an den künftigen 1. Beigeordneten gänzlich andere Anforderungen gestellt: Von den Bewerbern wird erwartet, daß sie die Befähigung zum höheren Verwaltungs- oder Justizdienst oder zum Richteramt haben und über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung und mehrjährige Leitungserfahrung verfügen. Entweder wissen die Macher in Eberswalde nicht, auf was sie sich da einlassen, oder sie wollen wirklich einen Experten, der vielleicht nicht einmal einer Partei angehört.
nnz-Nachtrag: Wie die Leser der nnz über die eventuelle Zahl der Beigeordneten in der Nordhäuser Kreisverwaltung entscheiden, das wird morgen veröffentlicht.
Autor: nnzIn der ersten Ausschreibung, die am 29. Juli des vergangenen Jahres veröffentlicht wurde, war eine nicht zu nehmende Hürde durch den Landrat eingebaut worden. Eine Hürde, die auf jeden Fall für die beiden favorisierten Bewerber Matthias Jendricke (SPD) und Klaus Gorges (damals noch PDS) nicht zu nehmen war: Bewerberinnen und Bewerber müssen die Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst haben oder im Verlaufe einer angemessenen Frist erbringen, hieß es damals. In der aktuellen Ausschreibung ist nun zu lesen: Die künftigen Beigeordneten sollten für die im Aufgabenbereich definierten Fachämter ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine einem Hochschulstudium gleichzusetzende Fachhochschulausbildung nachweisen.
Die Verteilung der Geschäftsbereiche der Bewerber ist annähernd beibehalten worden, lediglich die damaligen Ämter mutierten nun innerhalb der Kreisverwaltung zu Fachbereichen. Zwar werden sich vermutlich auch für diese Runde einige Mutige außerhalb der Kreistagsfraktionen bewerben, schließlich aber sollten bereits jetzt die Kandidaten aus SPD- und PDS-Fraktion als die Favoriten gelten. Die Allianz aus SPD und PDS blieb während der zurückliegenden elf Monaten außerordentlich stabil, auch wenn es da immer den einen oder anderen Störversuch oder diverse Angebote aus dem christdemokratischen Lager gegeben haben soll.
Auch bei der geheimen Wahl der Beigeordneten am 21. August werden die Kreistagsmitglieder nach ihrem Gewissen entscheiden. Im jetzigen Ausschreibungstext werden sie jedoch auf den Absatz 2 des Paragraphen 8 des Thüringer Beamtengesetzes aufmerksam gemacht. Der lautet: Die Auslese der Bewerber ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauung, Herkunft oder Beziehung vorzunehmen.
Die Hürden für die Bewerber sind nach unten gedrückt worden, ständiger politischer Druck und einige Gerichtstermine machten dies möglich. Es geht aber auch anders. nnz hat sich in den neuen Bundesländern umgesehen. Beigeordnete werden ständig gewählt zwischen Ostsee und Erzgebirge, unter anderem auch im Landkreis Barnim. Hier werden an den künftigen 1. Beigeordneten gänzlich andere Anforderungen gestellt: Von den Bewerbern wird erwartet, daß sie die Befähigung zum höheren Verwaltungs- oder Justizdienst oder zum Richteramt haben und über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung und mehrjährige Leitungserfahrung verfügen. Entweder wissen die Macher in Eberswalde nicht, auf was sie sich da einlassen, oder sie wollen wirklich einen Experten, der vielleicht nicht einmal einer Partei angehört.
nnz-Nachtrag: Wie die Leser der nnz über die eventuelle Zahl der Beigeordneten in der Nordhäuser Kreisverwaltung entscheiden, das wird morgen veröffentlicht.
