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Nachgehakt: Kaum erhaltenswerte Substanz

Freitag, 12. Juni 2015, 07:00 Uhr
Besorgt wandten sich mehrere Leser der nnz an die Redaktion. Es werde in der Nordhäuser Altstadt immer noch zuviel abgerissen. Ein Beispiel soll die Pfaffengasse sein. Wir haben uns in die Spur gemacht...

Fassade der Pfaffengasse 5 (Foto: nnz) Fassade der Pfaffengasse 5 (Foto: nnz)
Angeblich soll in der Pfaffengasse ein Gebäude abgerissen und durch ein neues ersetzt werden. Wieso genehmigt so etwas die Stadtverwaltung? Ist das Geld geflossen, denn das Gebäude steht unter Denkmalschutz? Das waren die Fragen unseres Lesers.

Der Eigentümer hatte Anträge zum Abbruch des Gebäudes gestellt hatte und zwar den Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz bei der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie die Anträge auf Sanierungsgenehmigung und Genehmigung nach der Erhaltungssatzung beim städtischen Amt für Zukunftsfragen.

Gemeinsam mit dem Eigentümer, seinen Fachplaneren, der Denkmalfachbehörde, der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Bauordnungsamt wurde das Gebäude, soweit es möglich war, besichtigt und noch vor Ort festgelegt, dass die Fassade als wesentlicher Bestandteil der bereits in weiten Teilen verloren gegangenen historischen Bebauung in der Pfaffengasse zu erhalten ist. Dem hat der Eigentümer auch zugestimmt. In den entsprechenden Bescheiden ist die Auflage zum Erhalt der Fassade auch als Auflage aufgenommen worden. Es entspricht also nicht den Tatsachen, dass die Stadt dem vollständigen Abbruch zugestimmt hat.

Hier soll nur noch die Fassade erhalten bleiben (Foto: nnz) Hier soll nur noch die Fassade erhalten bleiben (Foto: nnz)
Darüber hinaus hat sich die Denkmalbehörde seit Jahren für den Erhalt der Gebäude in der Pfaffengasse eingesetzt. Es hat mit den wechselnden Eigentümern immer wieder Ortstermine gegeben, deren Ziel die Erhaltung der denkmalgeschützten Gebäude war. "Die derzeit vorliegenden Schadensgutachten haben leider gezeigt, dass von der vorhandenen Bausubstanz nicht mehr sehr viel zu erhalten ist", sagt Stadtsprecher Patrick Grabe.

Das Objekt Pfaffengasse 5 sei laut Denkmalliste des Freistaates Thüringen kein Einzeldenkmal, sondern Teil des Denkmalensembles „Historische Altstadt“. Aus diesem Grund ist vor allem die Fassade aus denkmalschutzrechtlicher Sicht erhaltenswert. Die Folge: Es wurde in der Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis, die in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde in Erfurt erteilt wurde, der Abbruch des Gebäudes nur unter Auflage der Erhaltung und Wiederherstellung der Fassade erlaubt.
Autor: red

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