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Frontalangriff auf Gentechnik-Kennzeichnung

Dienstag, 26. Mai 2015, 11:31 Uhr
Der US-amerikanische Senat hat Präsident Barack Obama die Trade Promotion Authority (TPA) für die Verhandlungen des transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP übertragen. Mit diesem beschleunigten Verfahren fordert der US-Senat den Präsidenten zugleich auf, „ungerechtfertigte Handelsbarrieren“, wie die Kennzeichnung von Biotechnologieprodukten, abzuschaffen...


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwartet von der EU-Kommission, dass sie die Interessen der europäischen Verbraucher aktiv verteidigt.

„Die USA stecken nochmal ihren Verhandlungsspielraum bei TTIP ab. Wir bleiben aber strikt bei der Forderung, das europäische Vorsorgeprinzip zu erhalten. Die Europäische Kommission darf sich nicht auf faule Deals auf Kosten der Verbraucher einlassen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Nach Willen des Senats sollen sich die US-Verhandlungsführer dafür einsetzen, „ungerechtfertigte Handelsbarrieren“ abzubauen. Schwerpunkt sollen dabei neue Technologien sein. Das sei auch ein Frontalangriff auf die geltende Gentechnik-Kennzeichnung der Europäischen Union, so Verbraucherschützer Klaus Müller: „Deutsche und europäische Verbraucher wollen wissen, was sie auf den Teller bekommen. Die Kennzeichnung von Genfood ist nicht verhandelbar“.

Es müsse sichergestellt werden, dass eine Verschärfung der GVO-Kennzeichnungspflichten weiterhin ohne Einschränkungen möglich ist. Das betrifft beispielsweise die vom vzbv geforderte Kennzeichnung jener Fleischprodukte, die aus Tieren hergestellt wurden, die mit gentechnisch verändertem Futtermittel gefüttert wurden. „Auch zwei Drittel der US-amerikanischen Verbraucher wollen die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Das sollten die USA berücksichtigen“, so Müller.

Die konsequente Haltung der EU in Bezug auf Import, Anbau und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten ist ein strittiges Thema bei den TTIP-Verhandlungen. Es hat unter anderem zu Konflikten vor der Welthandelsorganisation (WTO) geführt. Die EU begründet ihre Position mit den Präferenzen europäischer Verbraucher, der Weiterverbreitung von GVO sowie wissenschaftlicher Unsicherheit hinsichtlich der Langzeitfolgen gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel.

Knapp 30 US-Staaten verfolgen zurzeit Pläne für eine Kennzeichnung von Genprodukten. Weltweit haben 64 Länder Regeln zur Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel.

Der vzbv setzt sich dafür ein, dass neben der wissenschaftlichen Begründbarkeit politischer Entscheidungen auch andere Faktoren wie Nachhaltigkeit, Umweltschutz und ethisch-moralische Erwägungen in Handelsentscheidungen einbezogen werden. Das europäische Vorsorgeprinzip und die Berücksichtigung weiterer legitimer Faktoren für Regulierung sind wichtige Bausteine, um Verbraucher vor neuen, noch unerprobten Technologien zu schützen. Deswegen setzt sich der vzbv dafür ein, das Vorsorgeprinzip zu erhalten.
Autor: red

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