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Resolution an Ministerin

Donnerstag, 14. Mai 2015, 22:26 Uhr
Mitglieder einer Veranstaltung des Vdk Nordthüringen wenden sich in einer Resolution an Heike Werner (Die Linke) Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie. Hier der Wortlaut


Resolution

der Teilnehmer der zentralen Veranstaltung des VdK Kreisverbandes Nordthüringen, die im Rahmen der Initiative der Aktion Mensch „5. Mai“ für die Belange der Menschen mit Behinderungen, in der Begegnungsstätte des Verbandes der Behinderten, Kreisverband Kyffhäuserkreis, Schlosspark 19, 99706 Sondershausen am 09.05.2015 stattfand.

Sehr geehrte Frau Ministerin Werner,

das von der CDU- geführten Vorgängerregierung durch „Entfristung“ nach dem 31.01.2011 bis heute in seiner Gültigkeit bestätigte -Thür.GIG -wurde bei der Diskussion über die Situation der Menschen mit Behinderungen, auch unter Beachtung der Forderungen der UN-Behinderten-Rechts-Konvention, mehrfach angesprochen.

Da für Hemmnisse einer gelebten Inklusion - Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum und im Wohnumfeld und eine Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten- von allen Vertretern der anwesenden sozialen Verbände die fehlende Finanzierungbasis in den kommunalen Strukturen angeführt wurde, ist in der Neufassung des o.g. Gesetzes ein konkreter Finanzrahmen zwingend erforderlich.

So sind die Finanzierungsvorbehalte im jetzigen Thür GIG § 2 „Die entstehenden Kosten müssen vertretbar sein.“ bzw. § 10 „…soweit damit kein unverhältnismäßiger Mehraufwand verbunden ist.“ der Grund, dass dringend notwendige Maßnahmen für Menschen mit Behinderung (Barriereabbau zur
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Teilhabeverbesserung), mit der Berufung auf die tatsächlich (oder angeblich) fehlende Finanzierbarkeit, nicht in die Tat umgesetzt werden können.

Im Vergleich zu dieser „schwammigen“ Regelung sind im Thür. Ministergesetz § 11 konkrete Finanzrahmen für einzelne Personen festgeschrieben und im Thür. Denkmalschutzgesetz (Thür.DSchG) im § 13, Absatz 1 Nr.3 geregelt, dass von einer Investitionssumme ca. 10 % (konkreter Finanzrahmen) für archäologische Sicherung vorzusehen sind.
Solch unterschiedliche Wertschätzungen verschiedener Thüringer Bürger und materieller Vorgänge mit eindeutiger Benachteiligung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Belange zur selbstbestimmten Teilhabe sind bei der Neufassung des Thür. GIG durch Festlegung eines konkreten Finanzrahmens zur Finanzierung des Abbaues von Barrieren in den kommunalen Haushalten und bei entsprechenden Investitionen im öffentlichen Raum zu beseitigen.


Alle Teilnehmer der Veranstaltung haben einstimmig den Vorsitzenden des VdK Nordthüringen, Herrn Bernd Reiber, autorisiert, Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin, diese Situation in Form einer Resolution vorzutragen.


Für Ihre Bemühungen, diesen Finanzierungsvorbehalt durch ein konkreten Finanzrahmen im neuen Thür. GIG zu ersetzen, danken wir im Namen aller Menschen mit Handicap Thüringens.



Mit freundlichen Grüßen

Bernd Reiber
Vorsitzender des VdK Kreisverbandes Nordthüringen

Leitfäden zur Entscheidung:
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 1994:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
In der Präambel der Verfassung des Freistaates Thüringen seit 1993:
„…das Gemeinschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu ordnen …“
Autor: khh

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