nnz-online

Zeitpunkt nutzen: Tilgung anpassen

Donnerstag, 14. Mai 2015, 10:30 Uhr
der vorläufige Höhepunkt der sinkenden Inflationsrate in Deutschland war im Januar 2015 mit einem negativen Wert von - 0,4 Prozent erreicht. Im März stieg die Rate wieder auf niedrige 0,3 Prozent an...

Grafik (Foto: BauFi) Grafik (Foto: BauFi)
Gleichzeitig entwickelt sich das Lohnniveau positiv und 2015 erfolgten bereits Tarifabschlüsse mit einem Plus von deutlich über 3 Prozent. Für Angestellte und Verbraucher bedeutet das mehr Netto im Portemonnaie, doch wie lässt sich das Geld sinnvoll anlegen?

„Immobilieneigentümer mit laufender Baufinanzierung sollten auf jeden Fall prüfen, die Tilgung zu maximieren und dem steigendem Einkommen anzupassen“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. In Zeiten von negativen Sparzinsen gibt es nur wenig Alternativen als sinnvolle Geldanlage. Mit einer höheren Tilgung reduzieren Eigentümer sowohl die Laufzeit als auch die Zinslast des gesamten Projektes.

Anhand der folgenden Beispielrechnung wird deutlich, wie viel Potenzial in einer höheren Tilgung steckt, so kann die Laufzeit bei einer Erhöhung der Tilgung von ein auf drei Prozent mehr als halbiert werden.

Wie sich ein erhöhter Tilgungsanteil auf monatliche Raten bei Annuitätendarlehen auswirkt, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner von Baufi24.de.

Über Baufi24:Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen. Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken.

Mehr als 1.000 zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter https://www.baufi24.de
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de