Es ist nicht so einfach
Montag, 13. April 2015, 16:29 Uhr
Die Arbeit in einem Förderverein ist nicht unbedingt langweilig, selbst nicht die im Förderverein des IFA-Museums. Neben Traktoren und Motoren stand auf der heutigen Vereinsversammlung ein eher trockenes Thema auf der Tagesordnung...
So ein Verein ist eigentlich ein kompliziertes Ding. Vor allem, wenn es um die Finanzen geht, die sich da auch Spenden nennen. Kompetenter Referent war der Wirtschaftsprüfer Fritz Güntzler, der nebenbei noch Bundestagsabgeordneter ist.
Es sei ein kompliziertes Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, das deutsche Steuerrecht. Spenden an gemeinnützige Vereine können grundsätzlich abgesetzt werden, sie sollten jedoch nicht mehr als 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens ausmachen.
Wer in einem Verein ehrenamtlich unterwegs ist, der hat grundsätzlich keine Chance, seine Zeit im Verein als Spendenquittung erstattet zu bekommen. Denn: es gibt keine Vermögensminderung. Anders bei den Aufwandsentschädigungen, zum Beispiel bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug für den Verein. Wird letztlich eine Arbeitsleistung erbracht, für die es eine Spendenquittung gibt, dann wird es noch komplizierter.
Wichtig: im Vorfeld von zu erbringenden Leistungen alles mit dem Vorstand des Vereins absprechen und das Finanzamt nicht ärgern.
Für die Mitglieder des Vereins blieben nach dem Vortrag noch einige Fragen, die allerdings in dieser Runde selbst mit diesem Fachmann, nicht zu beantworten waren. Sie tangierten die kleine und große Politik. Und wird wohl auch in den kommenden Jahren nicht auf einen Bierdeckel passen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redSo ein Verein ist eigentlich ein kompliziertes Ding. Vor allem, wenn es um die Finanzen geht, die sich da auch Spenden nennen. Kompetenter Referent war der Wirtschaftsprüfer Fritz Güntzler, der nebenbei noch Bundestagsabgeordneter ist.
Es sei ein kompliziertes Geflecht von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, das deutsche Steuerrecht. Spenden an gemeinnützige Vereine können grundsätzlich abgesetzt werden, sie sollten jedoch nicht mehr als 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens ausmachen.
Wer in einem Verein ehrenamtlich unterwegs ist, der hat grundsätzlich keine Chance, seine Zeit im Verein als Spendenquittung erstattet zu bekommen. Denn: es gibt keine Vermögensminderung. Anders bei den Aufwandsentschädigungen, zum Beispiel bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug für den Verein. Wird letztlich eine Arbeitsleistung erbracht, für die es eine Spendenquittung gibt, dann wird es noch komplizierter.
Wichtig: im Vorfeld von zu erbringenden Leistungen alles mit dem Vorstand des Vereins absprechen und das Finanzamt nicht ärgern.
Für die Mitglieder des Vereins blieben nach dem Vortrag noch einige Fragen, die allerdings in dieser Runde selbst mit diesem Fachmann, nicht zu beantworten waren. Sie tangierten die kleine und große Politik. Und wird wohl auch in den kommenden Jahren nicht auf einen Bierdeckel passen.
Peter-Stefan Greiner

