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Seltene Pilzart in Rüdigsdorfer Schweiz gefunden

Mittwoch, 25. März 2015, 14:25 Uhr
Das zumindest randlich vom Gipsabbau bedrohte Naturschutzgebiet Rüdigsdorfer Schweiz erfährt durch den Fund einer extrem seltenen Pilzart eine weitere Aufwertung. Der "zierliche Braunsporstacheling" steht auf der roten Liste und ist in Deutschland fast ausschließlich nur in der Rüdigsdorfer Schweiz zu finden, berichtet Bodo Schwarzberg...

Der auch europaweit nur an wenigen Fundorten präsente Zierliche Braunsporstacheling hatte bis um das Jahr 2000 lediglich einen deutschen Standort. Auch er befindet sich in der Rüdigsdorfer Schweiz, 2014 entwickelten sich zahlreiche Fruchtkörper.

Am 10. Oktober vergangenen Jahres sah der Autor dieses Beitrages im Großraum Winkelberg dann Pilze, die jenen am altbekannten Fundort ähnlich sahen. Ein Pilzberater aus der Region vermutete ebenso den Zierlichen Braunsporstacheling. Doch erst ein ausgewiesener Stachelingsexperte, Mitarbeiter einer Universität, sorgte jetzt für die endgültige Bestätigung: Der in der deutschen Roten Liste gefährdeter Arten unter „R“ (extrem selten) geführte Pilz verfügt in der Rüdigsdorfer Schweiz über einen zweiten Standort.

In seinem nächsten Umfeld wurde zudem eine weitere, stark gefährdete Stachelingsart nachgewiesen.
Diese Funde unterstreichen die weit überregionale Bedeutung dieses Naturschutzgebietes für die Biodiversität.

Zierliche Braunsporstacheling hatte bis um das Jahr 2000 lediglich einen deutschen Standort - die Rüdigsdorfer Schweiz (Foto: Bodo Schwarzberg) Zierliche Braunsporstacheling hatte bis um das Jahr 2000 lediglich einen deutschen Standort - die Rüdigsdorfer Schweiz (Foto: Bodo Schwarzberg)

In der Thüringer Biodiversitätsstrategie wird der Zierliche Braunsporstacheling explizit erwähnt. Zerstörungen jeder Art, durch Gipsabbau, zunehmende Gehölzentwicklung auf Magerrasen oder eine schleichende Stickstoffanreicherung, auch infolge von Rinderweide, sollten gerade im Interesse unserer bedrohtesten Arten verhindert bzw. vermieden werden.

Die Politik an ihre Verantwortung für die Erfüllung eigener Beschlüsse im Artenschutz zu erinnern, ist angesichts großer nationaler Defizite eine nicht enden wollende Aufgabe.

Die genannten Pilzarten sind übrigens ungenießbar und sollten auf Grund ihrer Seltenheit generell geschont werden. Zudem ist das Betreten des Naturschutzgebietes außerhalb der Wege ohne behördliche Genehmigung untersagt.
Bodo Schwarzberg
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Autor: red

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