Illegaler Motorsport im Wald
Mittwoch, 25. März 2015, 10:49 Uhr
Auch dieses Jahr, wenn die Natur im Frühjahr erwacht, stören unbelehrbare Motocross- und Quadfahrer mit Ihren lautstarken Maschinen die Idylle im Wald. Besonders in letzter Zeit ist der Forstamtsbereich davon stark betroffen, moniert das Forstamt Bleicherode...
Zumeist sind es Jugendliche aus der Region, welche ihre Fahrkünste nach der langen Winterperiode wieder ausprobieren wollen. Hierzu sollte jedoch nicht der Wald, sondern vorhandene Moto-Crossstrecken in Hamma und Rottleben genutzt werden. An dieser Stelle weist das Forstamt ausdrücklich darauf hin, dass sich jeder Bürger an die Bestimmungen im Waldgesetz zu halten hat.
Im Waldgesetz ist verankert, dass jedem Bürger das Betreten des Waldes zur naturverträglichen Erholung gestattet ist. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben und mit ausdrücklicher Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt. Das Befahren von Waldflächen ist generell verboten, hierzu zählt auch der Motorsport im Wald. Durch den Motorsport werden die Waldbiotope mit Ihren Tieren und Pflanzen, erheblich negativ beeinträchtigt.
Besonders im Frühjahr sind diese am empfindlichsten, da Pflanzen austreiben, die Vögel brüten, Wild hoch beschlagen ist und sich in der Setzzeit befindet. Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass illegaler Motorsport ein Verstoß gegen das Waldgesetz ist und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese wird mit sehr empfindlichem Bußgeld (100 – 2.500 €) geahndet. Vielfach ist zu beobachten, dass die Cross- und Quadmaschinen keine oder unleserliche pol. Kennzeichen haben. Somit wird generell Vorsatz unterstellt und sich bei der Bemessung des Bußgeldes nicht am unteren Ende orientiert.
In diesem Zusammenhang appelliert das Forstamt Bleicherode-Südharz an alle Bürger bei der Ahndung solcher Verstöße behilflich zu sein. Entsprechende Informationen nimmt jeder Revierleiter und das Forstamt entgegen.
Autor: redZumeist sind es Jugendliche aus der Region, welche ihre Fahrkünste nach der langen Winterperiode wieder ausprobieren wollen. Hierzu sollte jedoch nicht der Wald, sondern vorhandene Moto-Crossstrecken in Hamma und Rottleben genutzt werden. An dieser Stelle weist das Forstamt ausdrücklich darauf hin, dass sich jeder Bürger an die Bestimmungen im Waldgesetz zu halten hat.
Im Waldgesetz ist verankert, dass jedem Bürger das Betreten des Waldes zur naturverträglichen Erholung gestattet ist. Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben und mit ausdrücklicher Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt. Das Befahren von Waldflächen ist generell verboten, hierzu zählt auch der Motorsport im Wald. Durch den Motorsport werden die Waldbiotope mit Ihren Tieren und Pflanzen, erheblich negativ beeinträchtigt.
Besonders im Frühjahr sind diese am empfindlichsten, da Pflanzen austreiben, die Vögel brüten, Wild hoch beschlagen ist und sich in der Setzzeit befindet. Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass illegaler Motorsport ein Verstoß gegen das Waldgesetz ist und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Diese wird mit sehr empfindlichem Bußgeld (100 – 2.500 €) geahndet. Vielfach ist zu beobachten, dass die Cross- und Quadmaschinen keine oder unleserliche pol. Kennzeichen haben. Somit wird generell Vorsatz unterstellt und sich bei der Bemessung des Bußgeldes nicht am unteren Ende orientiert.
In diesem Zusammenhang appelliert das Forstamt Bleicherode-Südharz an alle Bürger bei der Ahndung solcher Verstöße behilflich zu sein. Entsprechende Informationen nimmt jeder Revierleiter und das Forstamt entgegen.
