Versorgung patientennah gestalten
Montag, 23. März 2015, 13:13 Uhr
Am Mittwoch findet im Gesundheitsausschuss des Bundestags die Anhörung zum Versorgungsstärkungsgesetz statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt wichtige Neuerungen für Patientinnen und Patienten etwa beim Einholen einer zweiten Arztmeinung oder der Hilfe bei der Facharztsuche...
Doch im Detail müsse der Gesetzentwurf noch deutlich nachgebessert und an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet werden. Der Name muss Programm sein: Die Versorgung der Patienten muss gestärkt werden, zum Beispiel indem eine Zweitmeinung einfach zu erhalten ist und die neue Terminservicestelle schnell hilft, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Der Bedarf der Patienten, als zusätzliche Entscheidungshilfe einen zweiten Arzt zu Rate zu ziehen, ist hoch. Nun soll eine Regelung ins Gesetz aufgenommen werden, die für bestimmte Fälle umfangreiche neue Ansprüche auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung schafft. Dazu zählen zum Beispiel Knie-Endoprothesen oder Rückenoperationen, bei denen medizinisch unnötige Eingriffe befürchtet werden.
Ärztliche Zweitmeinungen sind aber weit darüber hinaus gefragt. So sind etwa auch Krebserkrankungen oder neurologische Leiden für Patienten mit großen Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Der grundsätzliche Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung müsse erhalten bleiben, fordert der vzbv. Bei Patienten dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass das Recht auf Zweitmeinung nur noch in wenigen speziellen Fällen gilt.
Gerade Patienten, die dringend einen Termin oder erstmals einen Facharzt benötigen, könnten von der Servicestelle profitieren, auch wenn sie damit auf ihr Wahlrecht bei der Arztsuche verzichten. Zahlreiche geplante Einschränkungen stellen aus Sicht des vzbv aber unnötige Hürden auf: So müssen Patienten etwa in der Regel eine Überweisung vorlegen und das selbst bei Kinderärzten. Zudem muss die Dringlichkeit der Erkrankung eingeschätzt werden.
Hinzu komme, dass auch zugelassene Krankenhäuser vermutlich nicht immer zeitnah ein Behandlungstermin anbieten könnten, sollte sich kein niedergelassener Arzt finden, da sie meist nicht ausreichend auf die Versorgung dieser Patientengruppe ausgerichtet seien. Der vzbv fordert verbraucherfreundliche Lösungen, die eine Terminvergabe sowie auch die Sicherstellung von Routineuntersuchungen in einem angemessenen Zeitraum ermöglichen.
In einem kurzen Hintergrundpapier erläutert der vzbv, wo Probleme bei der praktischen Umsetzung drohen und weiterer Reformbedarf besteht.
Autor: redDoch im Detail müsse der Gesetzentwurf noch deutlich nachgebessert und an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet werden. Der Name muss Programm sein: Die Versorgung der Patienten muss gestärkt werden, zum Beispiel indem eine Zweitmeinung einfach zu erhalten ist und die neue Terminservicestelle schnell hilft, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Der Bedarf der Patienten, als zusätzliche Entscheidungshilfe einen zweiten Arzt zu Rate zu ziehen, ist hoch. Nun soll eine Regelung ins Gesetz aufgenommen werden, die für bestimmte Fälle umfangreiche neue Ansprüche auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung schafft. Dazu zählen zum Beispiel Knie-Endoprothesen oder Rückenoperationen, bei denen medizinisch unnötige Eingriffe befürchtet werden.
Ärztliche Zweitmeinungen sind aber weit darüber hinaus gefragt. So sind etwa auch Krebserkrankungen oder neurologische Leiden für Patienten mit großen Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Der grundsätzliche Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung müsse erhalten bleiben, fordert der vzbv. Bei Patienten dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass das Recht auf Zweitmeinung nur noch in wenigen speziellen Fällen gilt.
Zu viele Hürden bei Terminservicestellen
Lange Wartezeiten bei Fachärzten wie Rheumatologen oder Psychotherapeuten sind für gesetzlich Versicherte oft ein ernsthaftes Problem. Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen Abhilfe schaffen und zeitnah einen Behandlungstermin vermitteln. Ausgenommen sind allerdings Bagatellerkrankungen und Routinetermine.Gerade Patienten, die dringend einen Termin oder erstmals einen Facharzt benötigen, könnten von der Servicestelle profitieren, auch wenn sie damit auf ihr Wahlrecht bei der Arztsuche verzichten. Zahlreiche geplante Einschränkungen stellen aus Sicht des vzbv aber unnötige Hürden auf: So müssen Patienten etwa in der Regel eine Überweisung vorlegen und das selbst bei Kinderärzten. Zudem muss die Dringlichkeit der Erkrankung eingeschätzt werden.
Hinzu komme, dass auch zugelassene Krankenhäuser vermutlich nicht immer zeitnah ein Behandlungstermin anbieten könnten, sollte sich kein niedergelassener Arzt finden, da sie meist nicht ausreichend auf die Versorgung dieser Patientengruppe ausgerichtet seien. Der vzbv fordert verbraucherfreundliche Lösungen, die eine Terminvergabe sowie auch die Sicherstellung von Routineuntersuchungen in einem angemessenen Zeitraum ermöglichen.
Ärztliche Niederlassung stärker steuern
Die drohende Unterversorgung mit Ärzten in ländlichen oder einkommensschwachen Regionen ist eines der gravierendsten Probleme im deutschen Gesundheitswesen. Der vzbv begrüßt, dass Kassenärztliche Vereinigungen künftig freiwerdende Arztsitze in überversorgten Regionen unter Beachtung des tatsächlichen Versorgungsbedarfs aufkaufen sollen – und nicht mehr nur aufkaufen können. Denn jeder Arzt, der sich in einem tendenziell überversorgten Gebiet niederlässt, fehlt in anderen Regionen.In einem kurzen Hintergrundpapier erläutert der vzbv, wo Probleme bei der praktischen Umsetzung drohen und weiterer Reformbedarf besteht.
