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Auch Radfahrer müssen Regeln beachten

Donnerstag, 19. März 2015, 19:25 Uhr
Die ersten Frühjahrssonnenstrahlen lassen auch wieder mehr Radfahrer im Verkehrsbild erscheinen. Aus diesem Grund einige Bemerkungen vom ADFC zum Radverkehr in Nordhausen...

  • Es gibt verschiedene Arten von Radwegen: benutzungspflichtige und nicht benutzungspflichtige.
  • Wenn ein rundes blaues Schild, auf dem ein Fahrrad abgebildet ist, muss dieser Weg von Radfahrern benutzt werden.
  • Außerdem gibt es noch Fahrradschutzstreifen, Fahrradstraßen und Fußwege, die für Radfahrer freigegeben sind.
  • Die Geschwindigkeiten, die man auf diesen Wegen fahren darf, sind durch Urteile der Verkehrsgerichte beschränkt. So sollte man z.B. auf Fußwegen, die für Radfahrer freigegeben sind, Schritt fahren.
  • Die meisten benutzungspflichtigen Radwege in Nordhausen sind nur in einer Richtung befahrbar. Auch die Fußwege, die für Radfahrer freigegeben sind, sind das nur in einer Richtung. Man kann also von der Uferstraße zum Rathaus nur auf der Ostseite hochfahren und umgekehrt auf der Westseite runterfahren. Im Übrigen ist der Radweg auf der Westseite (bergab) nicht benutzungspflichtig. Radfahrer, die schnell voran kommen wollen, sollten die Straße benutzen.
  • Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Bürgersteig fahren (bis 10 Jahre dürfen sie dort fahren). Danach gelten die gleichen Regelungen wie für Erwachsene. Da bleibt allerdings noch viel in der Stadt zu tun, um zu erreichen, dass man ruhigen Gewissens Schüler in die Schule radfahren lässt.
  • Dass die Räder verkehrssicher sein müssen, denke ich, muß man nicht weiter erläutern.
Wenn man dies bedenkt und nicht nur vor den Autofahrern kuscht, um die Fußgänger zu "knechten", sollte einem unfallfreien Frühjahr nichts im Wege stehen und die Legende von den Fahrradrüpeln entkräftet werden.
Karl-Heinz Gröpler
Autor: red

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