DGB diskutiert zum Mindestlohn
Freitag, 06. März 2015, 14:04 Uhr
Der Mindestlohn ist seit Anfang des Jahres Realität. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund ist der Kampf um den Mindestlohn aber noch nicht zu Ende -zu viele Lücken, Schlupflöcher und Möglichkeiten gebe es noch für die Arbeitgeberseite. Am kommenden Dienstag wollen die Gewerkschafter dazu diskutieren...
Seit 1. Januar 2015 gibt es nun endlich auch in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. 8,50 Euro pro Stunde, das ist das Mindeste. Allerdings gibt es noch immer zahlreiche Ausnahmen, so zum Beispiel für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Neueinstellung oder für Studenten während eines Pflichtpraktikums.
Darüber hinaus wurden Ausnahmen geregelt für Bereiche, in denen Tarifverträge gelten die eine Lohnerhöhung auf 8,50 Euro innerhalb der nächsten 2 Jahre vereinbart haben. Es gilt nun dafür zu sorgen, dass der Mindestlohn eingehalten wird.
Die Arbeitgeberseite wird auch nach der Einführung nicht müde den Teufel an die Wand zu malen. Einige sind jetzt schon damit beschäftigt, Schlupflöcher im Gesetz zu finden bzw. zu schaffen, etwa wenn es um die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit geht. Oder sie zahlen den Mindestlohn schlicht gar nicht. Das erste ist unanständig, das zweite ist kriminell. In zahlreichen Fällen werden Beschäftigte gezwungen ihre Arbeitszeit zu reduzieren um dann in kürzerer Zeit die gleichen Aufgaben zu erledigen wie vorher. Oft sind unbezahlte Überstunden die Folge.
Wie genau die gesetzlichen Grundlagen sind, welche Erfahrungen in den ersten Wochen gemacht wurden und wie sich Betroffene gegen Umgehungsversuche wehren können, möchte der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften in einer öffentliche Veranstaltung in Nordhausen am Dienstag (10. März) um 18.00 Uhr in der Gaststätte Rolandstuben diskutieren. Dabei sind auch Arbeitsrechtsfachleute von der DGB Rechtsschutz GmbH und den Einzelgewerkschaften. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen
Autor: redSeit 1. Januar 2015 gibt es nun endlich auch in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. 8,50 Euro pro Stunde, das ist das Mindeste. Allerdings gibt es noch immer zahlreiche Ausnahmen, so zum Beispiel für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, für Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Neueinstellung oder für Studenten während eines Pflichtpraktikums.
Darüber hinaus wurden Ausnahmen geregelt für Bereiche, in denen Tarifverträge gelten die eine Lohnerhöhung auf 8,50 Euro innerhalb der nächsten 2 Jahre vereinbart haben. Es gilt nun dafür zu sorgen, dass der Mindestlohn eingehalten wird.
Die Arbeitgeberseite wird auch nach der Einführung nicht müde den Teufel an die Wand zu malen. Einige sind jetzt schon damit beschäftigt, Schlupflöcher im Gesetz zu finden bzw. zu schaffen, etwa wenn es um die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit geht. Oder sie zahlen den Mindestlohn schlicht gar nicht. Das erste ist unanständig, das zweite ist kriminell. In zahlreichen Fällen werden Beschäftigte gezwungen ihre Arbeitszeit zu reduzieren um dann in kürzerer Zeit die gleichen Aufgaben zu erledigen wie vorher. Oft sind unbezahlte Überstunden die Folge.
Wie genau die gesetzlichen Grundlagen sind, welche Erfahrungen in den ersten Wochen gemacht wurden und wie sich Betroffene gegen Umgehungsversuche wehren können, möchte der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften in einer öffentliche Veranstaltung in Nordhausen am Dienstag (10. März) um 18.00 Uhr in der Gaststätte Rolandstuben diskutieren. Dabei sind auch Arbeitsrechtsfachleute von der DGB Rechtsschutz GmbH und den Einzelgewerkschaften. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen
