Seminar: 1x1 der Entgeltzahlungen im Kulturverein
Mittwoch, 25. Februar 2015, 12:52 Uhr
Der Landesmusikrat Thüringen und die LAG Soziokultur Thüringen laden ein zu einem Fachseminar zum Thema Beschäftigungsverhältnisse (Ehrenamt, Selbstständigkeit, Arbeitnehmer) sowie Vorschriften und Anwendung des Mindestlohngesetzes ein...
Kulturschaffende in Thüringen engagieren sich in ganz unterschiedlichen Bereichen – eines aber ist allen ähnlich – sie sind zwangsläufig mit Fragen zur Entgeltzahlung konfrontiert. Auch beim Thema Mindestlohn hat der Kulturbereich keine Sonderrolle. Der Gesetzgeber hat mit dem Mindestlohngesetz Regelungen geschaffen, die auch den Kulturverein als Arbeitgeber vor hohe Herausforderungen stellen – arbeits- und sozialversicherungsrechtlich sowie steuerlich.
Mit dem Seminar 1x1 der Entgeltzahlungen im Kulturverein möchte der Landesmusikrat Thüringen und die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Thüringen nicht nur über die Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse in Vereinen und Initiativen informieren, sondern auch die Voraussetzungen und Bedingungen für allgemeine Entgeltzahlungen vorstellen. Dabei werden aktuelle Änderungen und Ergänzungen rechtlicher Vorschriften für Auslagenerstattung, Aufwandsentschädigungen, Entgelt- und Honorarzahlungen erläutert. Im Mittelpunkt werden auch die Anwendung und Auswirkungen des Mindestlohngesetzes für diese Einrichtungen einnehmen.
Die Veranstalter laden am 10. März 2015 von 13 bis 17 Uhr in das Haus Dacheröden in Erfurt ein. Die Teilnahmegebühr beträgt 15,- Euro ermäßigt (für Mitglieder LAG Soziokultur, LMR Thüringen) sowie 20,- Euro für Nichtmitglieder. Der Referent wird Herr Thomas Römpler aus Mühlberg sein, der seinen Arbeitsschwerpunkt auf die Vereinsberatung legt.
Interessenten können sich noch bis zum 4. März 2015 in der Geschäftsstelle des Landesmusikrates in Weimar (Tel.: 03643/905632) anmelden.
Autor: khhKulturschaffende in Thüringen engagieren sich in ganz unterschiedlichen Bereichen – eines aber ist allen ähnlich – sie sind zwangsläufig mit Fragen zur Entgeltzahlung konfrontiert. Auch beim Thema Mindestlohn hat der Kulturbereich keine Sonderrolle. Der Gesetzgeber hat mit dem Mindestlohngesetz Regelungen geschaffen, die auch den Kulturverein als Arbeitgeber vor hohe Herausforderungen stellen – arbeits- und sozialversicherungsrechtlich sowie steuerlich.
Mit dem Seminar 1x1 der Entgeltzahlungen im Kulturverein möchte der Landesmusikrat Thüringen und die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Thüringen nicht nur über die Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse in Vereinen und Initiativen informieren, sondern auch die Voraussetzungen und Bedingungen für allgemeine Entgeltzahlungen vorstellen. Dabei werden aktuelle Änderungen und Ergänzungen rechtlicher Vorschriften für Auslagenerstattung, Aufwandsentschädigungen, Entgelt- und Honorarzahlungen erläutert. Im Mittelpunkt werden auch die Anwendung und Auswirkungen des Mindestlohngesetzes für diese Einrichtungen einnehmen.
Die Veranstalter laden am 10. März 2015 von 13 bis 17 Uhr in das Haus Dacheröden in Erfurt ein. Die Teilnahmegebühr beträgt 15,- Euro ermäßigt (für Mitglieder LAG Soziokultur, LMR Thüringen) sowie 20,- Euro für Nichtmitglieder. Der Referent wird Herr Thomas Römpler aus Mühlberg sein, der seinen Arbeitsschwerpunkt auf die Vereinsberatung legt.
Interessenten können sich noch bis zum 4. März 2015 in der Geschäftsstelle des Landesmusikrates in Weimar (Tel.: 03643/905632) anmelden.
