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Online mitdiskutieren

Dienstag, 24. Februar 2015, 15:01 Uhr
Ab heute bis zum 31. März können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags (www.forum-landtag.thueringen.de) an der Debatte zum Gesetzentwurf zur Überprüfung von Abgeordneten beteiligen...


Gegenstand der ersten Online-Diskussion in dieser Legislaturperiode ist das Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetz. Die Diskussion erfolgt auf Beschluss des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags vom 20. Februar 2015. Der zu beratende Gesetzentwurf stammt aus der Feder der CDU-Fraktion, der Änderungsantrag von den Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Landtagspräsident Christian Carius (CDU) sagte dazu: „Mit der ersten Onlinediskussion in dieser Legislaturperiode haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Meinung, Kritik und Vorschläge einzubringen. Diese werden von den Ausschussmitgliedern in die parlamentarische Beratung einbezogen.“

Mit dem Online-Diskussionsforum sei der Thüringer Landtag Vorreiter in Deutschland, so der Landtagspräsident weiter. Kein anderes Parlament integriere eine Internet-Plattform direkt in die parlamentarische Arbeit, so wie es in Thüringen möglich sei. „Über das Medium Internet erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen weiteren Zugangsweg zu politischen Themen und werden somit Teil der politischen Diskussion“, so Carius abschließend.

Das Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten sieht vor, Volksvertreter, die vor dem 1. Januar 1970 geboren sind, auf folgende wissentliche Tätigkeiten zu überprüfen: hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit mit dem Staatsministerium für Innere Sicherheit der ehemaligen DDR, Zusammenarbeit mit dem Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) sowie inoffizielle Mitarbeit mit dem Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspartei (K1). Diese Ermittlungen erfolgen bisher ungeachtet früherer Überprüfungen und ohne Zustimmung der Abgeordneten.

Die Gültigkeit des Gesetzes ist bis zum Ende der 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags befristet. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht daher vor, diese Begrenzung bis zum Ende der 7. Wahlperiode zu erweitern. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hat u. a. die Streichung des vom Thüringer Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärten § 8 des Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes (Mandatsverlust) zum Ziel. Darüber hinaus soll die Feststellung der Parlamentsunwürdigkeit von Mitgliedern des Thüringer Landtags, die in der ehemaligen DDR für das MfS/AfNS oder in der Abteilung K 1 tätig waren, abgeschafft werden.
Autor: red

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