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Unterschätzte Gefahr

Freitag, 13. Februar 2015, 15:31 Uhr
Nicht nur zur Faschingszeit vertragen sich Feiern und Fahren alkoholbedingt nicht. Doch ebenso wie Alkohol können auch Medikamente verschiedenster Art die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, warnt die Thüringer Apothekenkammer...

Drei bis zehn Prozent aller Verkehrsunfälle sind ganz oder teilweise auf Nebenwirkungen von Arzneimitteln zurückzuführen. Vielen Verkehrsteilnehmern sind diese Risiken aber nicht bewusst, zumal es bei Medikamenten keine offiziellen Grenzwerte oder Verbote gibt. Thüringens Apothekerinnen und Apotheker informieren, bei welchen Arzneimitteln besondere Vorsicht geboten ist.

„Ähnlich wie Alkohol schränken auch bestimmte Arzneimittel das Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen ein: sie beeinträchtigen z. B. die Sehfähigkeit, wirken auf das zentrale Nervensystem, senken Blutdruck bzw. Blutzuckerspiegel, beruhigen oder machen müde“, warnt Apothekerin
Andrea Seifert, Pressesprecherin der Region Nordhausen (Stadt und Landkreis). Anzeichen dafür sind z. B. Schwindel, Unruhe oder Benommenheit. Doch darauf sollte man gar nicht erst warten, wie Seifert betont: „Wer solche Medikamente anwendet, sollte sich grundsätzlich nicht bzw. allenfalls nach Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker ans Steuer eines Kraftfahrzeugs setzen.“ Das gilt nicht nur für starke, verschreibungspflichtige Mittel, sondern auch für rezeptfrei erhältliche Präparate wie z. B. Schlaf- und Schmerzmittel – ein Grund mehr, sich bei der Selbstmedikation stets ausführlich in der Apotheke beraten zu lassen. Besonders wichtig ist das, wenn mehrere Medikamente kombiniert eingenommen werden: hier können sich die unerwünschten Wirkungen nämlich gegenseitig verstärken. Und nicht zuletzt kann bei einigen Präparaten speziell der Therapiebeginn problematisch sein – auch darüber klärt das Apothekenpersonal auf. Vorsicht ist laut Seifert generell geboten bei folgenden Medikamentengruppen:

Augenpräparate beeinträchtigen fast immer die Sicht – oft auch nur indirekt, indem sie die Pupillengröße verändern: das kann blendempfindlich machen oder nachts die Lichtaufnahme behindern. Keinesfalls ans Steuer setzen sollte man sich auch, wenn Salben oder Tropfen den Blick verschleiern.

Schlaf- und Beruhigungsmittel machen naturgemäß müde. Je nach Wirkdauer kann die Fahrtüchtigkeit noch am nächsten Morgen stark herabgesetzt sein, zumal wenn Alkohol oder weitere Arzneimittel im Spiel sind. Einige Mittel gegen Parkinson können sogar zu plötzlichem Einschlafen führen. Da Schläfrigkeit auch eines der Krankheitssymptome ist, verzichten Betroffene besser ganz aufs Autofahren. Starke Müdigkeit ist auch eine Folge mancher Mittel gegen Heuschnupfen, speziell zu Therapiebeginn. Man nimmt sie daher am besten abends vor dem Schlafengehen ein.

Psychopharmaka gegen z. B. Depression, Schizophrenie oder Psychosen wirken sich – besonders zu Beginn der Einnahme – ebenfalls oft negativ aus, und das sogar mehrfach: sie machen häufig nicht nur müde, sondern beeinträchtigen auch die motorische Reaktionsfähigkeit. Dämpfend aufs zentrale Nervensystem wirken auch Mittel gegen Muskelverspannung sowie Hustenblocker. Das kann zusammen mit Alkohol und/oder Beruhigungsmitteln bis zur Benommenheit führen. Auch starke Schmerzmittel können diese Nebenwirkung hervorrufen, wenn die Dosierung nicht individuell austariert ist.

Wirken Insulin oder Antidiabetika auf den Blutzuckerspiegel, kann sich durch Unterzuckerung das Reaktionsvermögen verschlechtern. Diabetiker sollten daher vor und während langer Autofahrten regelmäßig den Blutzuckerspiegel messen und für den Notfall immer Traubenzucker mit sich führen.

Generell gilt: wer wegen chronischer Beschwerden dauerhaft Medikamente einnehmen muss, braucht deshalb nicht komplett auf die Teilnahme am Straßenverkehr zu verzichten. Ob beispielsweise Herzpatienten oder Epileptiker Auto fahren dürfen oder nicht, entscheidet der Arzt im Einzelfall.

„Oft ist ein Fahrverbot nur vorübergehend nötig, weil ein Medikament neu verordnet oder die Dosis verändert wurde“, weiß Seifert, „sobald die Patienten stabil eingestellt sind, können sie sich auch wieder ans Steuer setzen.“ Keinesfalls jedoch sollten Patienten die verordnete Dosis eigenmächtig verändern. Ebenso tabu ist der parallele Konsum von Arzneimitteln und Alkohol: „Selbst kleinste Mengen Alkohol verstärken oft bereits die unerwünschten Wirkungen vieler Medikamente, etwa bei Schlafmitteln, Hustenblockern oder Blutdrucksenkern“, warnt die Apothekerin. Ein Grund mehr, sich im Straßenverkehr kompromisslos an die Null-Promille-Regel zu halten – zur eigenen Sicherheit und der der übrigen Verkehrsteilnehmer.

Und was die wenigsten wissen: Krankheit schützt vor Strafe nicht. Wer einen Unfall verursacht, weil die Fahrtüchtigkeit durch Krankheit oder Medikamente herabgesetzt war, muss vor Gericht mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie alkoholisierte Unfallfahrer. Kraftfahrer sind also buchstäblich gut beraten, wenn sie sich in ihrer Apotheke rechtzeitig über mögliche Auswirkungen von Arzneimitteln auf die Fahrtüchtigkeit informieren.
Autor: red

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