Nordhausen nimmt Klage zurück - jetzt wird gebohrt
Dienstag, 02. Dezember 2014, 19:49 Uhr
Umwelt- und Naturschützer hatten die nnz darauf aufmerksam gemacht, dass im Bereich des Winkelberges künftig Probebohrungen durchgeführt werden sollen. Wir haben nachgefragt...
Die CASEA GmbH hat zum 1. November 2014 mit den Aufsuchungsarbeiten nahe Petersdorf im Bergwerksfeld "Rüdigsdorf/ Winkelberg" gemäß dem zugelassenen Hauptbetriebsplan begonnen.
Gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans (HBP) zur Aufsuchung im Bergwerksfeld "Rüdigsdorf/ Winkelberg" der CASEA GmbH durch das Thüringer Landesbergamt (TLBA) und damit zur Niederbringung von insgesamt neun Probebohrungen hatte die Stadt Nordhausen im November 2013 Widerspruch eingelegt und nach dessen Zurückweisung am im Juli 2014 fristwahrend Klage beim Verwaltungsgericht Weimar eingereicht.
Die Stadt Nordhausen versagte dem Unternehmen auch die Zustimmung zu den Aufsuchungsarbeiten auf den zwei städtischen Grundstücken innerhalb dieses Bergwerksfeldes in der Gemarkung Rüdigsdorf.
Daraufhin ersetzte das TLBA mithilfe einer sogenannten Streitentscheidung vom 30. September dieses Jahres die fehlende Zustimmung der Stadt Nordhausen. Der Widerspruch der Stadt gegen diese Entscheidung wurde am 2. Oktober 2014 durch das TLBA ebenfalls zurückgewiesen.
Nach intensiver Prüfung der Widerspruchsbegründungen wurde nun wegen fehlender Aussicht auf Erfolg und der zu befürchtenden Auswirkungen die Klage gegen den HBP zur Aufsuchung in der vergangenen Woche zurückgenommen und gegen die Streitentscheidung wird seitens der Stadt Nordhausen auf eine Klage vor dem VG Weimar verzichtet.
Im Spätherbst vergangenen Jahres hatten Natur- und Umweltschützer gegen einen geplanten Abbau protestiert
Auch die notwendige ordnungsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Benutzung (Befahrung) öffentlicher Wege zum Zwecke der Aufsuchung war inzwischen zu erteilen.
Es ist nunmehr davon auszugehen, dass alle neun Probebohrungen in diesem Winter durchgeführt werden. Die Aufsuchung beschränkt sich dabei auf den südöstlichen Teil des gesamten Bergwerksfeldes, der sich außerhalb des Naturschutzgebietes "Rüdigsdorfer Schweiz" befindet. Aufgesucht wird mit kleinem Gerät. Die Bohrlöcher mit einem Durchmesser von jeweils 8 cm werden anschließend verfüllt, so dass zunächst keine spürbaren Schäden im Naturraum nachweisbar sein sollen. Wenn deren Ergebnisse erwartungsgemäß ausfallen, wird das Unternehmen über den weiteren Verfahrensweg zu entscheiden haben. Vor einer Zulassung des notwendigen Betriebsplans für die Rohstoffgewinnung im Bergwerksfeld "Rüdigsdorf/Winkelberg" muss die Stadt Nordhausen erneut gehört werden und kann dann alle von ihr zu vertretenden öffentlichen Belange vortragen, die für oder gegen eine Rohstoffgewinnung am "Winkelberg" sprechen.
Autor: redDie CASEA GmbH hat zum 1. November 2014 mit den Aufsuchungsarbeiten nahe Petersdorf im Bergwerksfeld "Rüdigsdorf/ Winkelberg" gemäß dem zugelassenen Hauptbetriebsplan begonnen.
Gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans (HBP) zur Aufsuchung im Bergwerksfeld "Rüdigsdorf/ Winkelberg" der CASEA GmbH durch das Thüringer Landesbergamt (TLBA) und damit zur Niederbringung von insgesamt neun Probebohrungen hatte die Stadt Nordhausen im November 2013 Widerspruch eingelegt und nach dessen Zurückweisung am im Juli 2014 fristwahrend Klage beim Verwaltungsgericht Weimar eingereicht.
Die Stadt Nordhausen versagte dem Unternehmen auch die Zustimmung zu den Aufsuchungsarbeiten auf den zwei städtischen Grundstücken innerhalb dieses Bergwerksfeldes in der Gemarkung Rüdigsdorf.
Daraufhin ersetzte das TLBA mithilfe einer sogenannten Streitentscheidung vom 30. September dieses Jahres die fehlende Zustimmung der Stadt Nordhausen. Der Widerspruch der Stadt gegen diese Entscheidung wurde am 2. Oktober 2014 durch das TLBA ebenfalls zurückgewiesen.
Nach intensiver Prüfung der Widerspruchsbegründungen wurde nun wegen fehlender Aussicht auf Erfolg und der zu befürchtenden Auswirkungen die Klage gegen den HBP zur Aufsuchung in der vergangenen Woche zurückgenommen und gegen die Streitentscheidung wird seitens der Stadt Nordhausen auf eine Klage vor dem VG Weimar verzichtet.
Im Spätherbst vergangenen Jahres hatten Natur- und Umweltschützer gegen einen geplanten Abbau protestiert
Auch die notwendige ordnungsrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Benutzung (Befahrung) öffentlicher Wege zum Zwecke der Aufsuchung war inzwischen zu erteilen.
Es ist nunmehr davon auszugehen, dass alle neun Probebohrungen in diesem Winter durchgeführt werden. Die Aufsuchung beschränkt sich dabei auf den südöstlichen Teil des gesamten Bergwerksfeldes, der sich außerhalb des Naturschutzgebietes "Rüdigsdorfer Schweiz" befindet. Aufgesucht wird mit kleinem Gerät. Die Bohrlöcher mit einem Durchmesser von jeweils 8 cm werden anschließend verfüllt, so dass zunächst keine spürbaren Schäden im Naturraum nachweisbar sein sollen. Wenn deren Ergebnisse erwartungsgemäß ausfallen, wird das Unternehmen über den weiteren Verfahrensweg zu entscheiden haben. Vor einer Zulassung des notwendigen Betriebsplans für die Rohstoffgewinnung im Bergwerksfeld "Rüdigsdorf/Winkelberg" muss die Stadt Nordhausen erneut gehört werden und kann dann alle von ihr zu vertretenden öffentlichen Belange vortragen, die für oder gegen eine Rohstoffgewinnung am "Winkelberg" sprechen.






