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Vergünstigung nur für den öffentlichen Dienst

Montag, 01. Dezember 2014, 07:39 Uhr
Ab 1. Januar nächsten Jahres steigt die Wegstreckenentschädigung für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges bei einer Dienstreise von 30 Cent auf 35 Cent je gefahrenen Kilometer. Allerdings nur im öffentlichen Dienst...


Darüber informiert Justus Kehrl vom Bund der Steuerzahler Thüringen. Diese Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes ist dem Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaats zu entnehmen.

Mit dieser satten Erhöhung um mehr als 16% entfernt sich der öffentliche Dienst immer weiter vom Bürger. Wer mit dem privaten Auto dienstlich unterwegs ist, kann als Pauschale nur 30 Cent pro Kilometer ansetzen. Auch auf dem Weg zur Arbeit muss man sich seit mehr als 10 Jahren mit nur 30 Cent für den Entfernungskilometer begnügen. Trotz gestiegener Spritpreise, Versicherungskosten und dem Wertverzehr durch die Inflation erfolgte keine Erhöhung. Das ist nicht sachgerecht.

„Während wir Steuerzahler zusehen müssen, dass trotz hoher Steuereinnahmen die Entlastung der Bürger nicht voran kommt, die Umwandlung des Solidaritätszuschlags zu einer Dauersteuer diskutiert wird, die Entschärfung der kalten Progression bislang durch die Politik verweigert wurde, gibt es für den Thüringer öffentlichen Dienst eine Entlastung. Davon können die Betroffenen nur träumen“, so der Vereinsvorsitzende. „Leider hat bislang das Bundesverfassungsgericht diesem Missstand nicht abgeholfen", berichtet Kehrl.

Nachdem bereits in anderen Bundesländern solche Erhöhungen für den öffentlichen Dienst erfolgten, fordert der Vertreter des Thüringer Steuerzahlerbundes, „dass die Ungleichbehandlung abgeschafft und bundesweit eine einheitlich erhöhte km-Pauschale eingeführt wird. Der Weg zur Arbeit darf nicht immer mehr vom Lohn aufzehren."
Autor: red

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