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Wegen Geflügelpest: Ab in den Stall!

Donnerstag, 27. November 2014, 15:41 Uhr
Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises informiert, dass ab sofort sämtliches Geflügel in Auleben, Bielen und Sundhausen in geschlossenen Ställen zu halten ist. Einzelheiten mit einem einzigen Klick...


Dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Ist eine ganztägige Haltung in geschlossenen Ställen nicht möglich, kann das Geflügel unter einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung und mit einer Seitenbegrenzung, die verhindert, dass Wildvögel eindringen, gehalten werden. Diese Form der Haltung muss dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Nordhausen mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

Der Hoftierarzt muss Geflügel in Volierenhaltung einmal im Monat klinisch untersuchen, was dokumentiert werden muss. Zur Stallpflicht wird es Kontrollen geben, Verstöße gegen die Auflagen sind eine Ordnungswidrigkeit. Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln halten will, muss dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen, dies gilt auch für Privatpersonen.

Das Veterinäramt Nordhausen steht für auftretende Fragen zur Verfügung – Telefon 03631 908451, 908453 oder 908457.
Autor: red

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