Das bringt Banken in Bredouille!
Montag, 24. November 2014, 19:00 Uhr
Die aktuelle Niedrigzinsphase ermöglicht Verbrauchern mit alten Krediten durch eine Kündigung bares Geld zu sparen. Diese Möglichkeit könnte für Banken einen Verlust von mehreren Milliarden Euro bedeuten. Die Versuche der Banken dies abzuwehren, bringt sogar das Kartellamt ins Spiel...
Wer in einem langfristigen Immobilienkredit steckt, könnte bei einem Blick auf die aktuellen Zinssätze Tränen in die Augen bekommen. Denn wer vor einigen Jahren einen Immobilienkredit aufgenommen hat, zahlt deutlich höhere Zinsen, als die Kreditnehmer aus dem Jahr 2014. Wird nun der alte Kredit gekündigt und zusätzlich entfällt noch die Vorfälligkeitsentschädigung, kann durchaus eine Summe von über 10.000 Euro einsparen.
Diese Chance besteht seit gut einem Jahr tatsächlich und ist kein frommer Weihnachtswunsch. Für die Banken ist dieser sogenannte Widerrufsjoker ein Schlag ins Gesicht und verbunden mit erheblichen finanziellen Einbußen. Seit einem Jahr haben die Verbraucherzentralen einen Ansturm von Kreditnehmern abzuarbeiten und auch bei den Banken gehen hunderte von Anfragen ein. Auch für viele Anwälte ist die fehlerhafte Belehrung über Widerrufsmöglichkeiten bei Kreditverträgen ein lukrativer Bereich geworden.
Holger Stapler von http://www.guenstigerkreditvergleich.com erklärt wie diese Situation entstehen konnte: Im vergangenen Jahr hat das BGH die Rechte der Kunden gestärkt und die Banken verpflichtet, Verbraucher umfassend über das Widerrufsrecht alter Verträge zu informieren. Dem Kunden wird so die Chance gegeben, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. – Dieser Satz ist in vielen Fällen das Zünglein an der Waage und für die Banken ein aufkommendes Alptraumszenario. Für den Kunden ist mit dieser Aussage nicht eindeutig formuliert, ab wann die Frist beginnt. Diese Klausel ist für das BGH unzureichend und für die Banken beginnt der Eiertanz um mehrere Milliarden Euro.
Den Kopf aus der Schlinge ziehen, konnten nur die Banken, die für den Vertrag die Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums aus 2002 eins zu eins übernommen haben. Negativer Spitzenreiter an fehlerhaften Verträgen ist die ING-Diba.
Autor: redWer in einem langfristigen Immobilienkredit steckt, könnte bei einem Blick auf die aktuellen Zinssätze Tränen in die Augen bekommen. Denn wer vor einigen Jahren einen Immobilienkredit aufgenommen hat, zahlt deutlich höhere Zinsen, als die Kreditnehmer aus dem Jahr 2014. Wird nun der alte Kredit gekündigt und zusätzlich entfällt noch die Vorfälligkeitsentschädigung, kann durchaus eine Summe von über 10.000 Euro einsparen.
Diese Chance besteht seit gut einem Jahr tatsächlich und ist kein frommer Weihnachtswunsch. Für die Banken ist dieser sogenannte Widerrufsjoker ein Schlag ins Gesicht und verbunden mit erheblichen finanziellen Einbußen. Seit einem Jahr haben die Verbraucherzentralen einen Ansturm von Kreditnehmern abzuarbeiten und auch bei den Banken gehen hunderte von Anfragen ein. Auch für viele Anwälte ist die fehlerhafte Belehrung über Widerrufsmöglichkeiten bei Kreditverträgen ein lukrativer Bereich geworden.
Holger Stapler von http://www.guenstigerkreditvergleich.com erklärt wie diese Situation entstehen konnte: Im vergangenen Jahr hat das BGH die Rechte der Kunden gestärkt und die Banken verpflichtet, Verbraucher umfassend über das Widerrufsrecht alter Verträge zu informieren. Dem Kunden wird so die Chance gegeben, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
Alte Verträge als Achillesferse der Banken!
Das Problem für die Banken sind speziell ältere Kreditverträge. In diesen älteren Vereinbarungen, ist die Widerrufsbelehrung häufig fehlerhaft. Die VBZ Hamburg hat beispielsweise 1.800 Kredite geprüft und bei nahezu 80 Prozent Fehler gefunden.Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. – Dieser Satz ist in vielen Fällen das Zünglein an der Waage und für die Banken ein aufkommendes Alptraumszenario. Für den Kunden ist mit dieser Aussage nicht eindeutig formuliert, ab wann die Frist beginnt. Diese Klausel ist für das BGH unzureichend und für die Banken beginnt der Eiertanz um mehrere Milliarden Euro.
Den Kopf aus der Schlinge ziehen, konnten nur die Banken, die für den Vertrag die Musterbelehrung des Bundesjustizministeriums aus 2002 eins zu eins übernommen haben. Negativer Spitzenreiter an fehlerhaften Verträgen ist die ING-Diba.
