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Endspurt zum Steuer sparen

Donnerstag, 13. November 2014, 10:24 Uhr
Das Jahr 2014 neigt sich dem Ende zu. Wer jetzt noch Steuern sparen möchte, sollte sich beeilen und genau überlegen, inwieweit verschiedene Freibeträge noch nicht oder noch nicht vollständig ausgeschöpft wurden, darauf weist jetzt die Lohnsteuerhilfe Bayern hin...

Ist etwa der aktuelle Höchstbetrag bei Handwerkerleistungen noch nicht erreicht, kann es günstig sein, ohnehin geplante kleinere Maßnahmen noch in diesem Jahr erledigen zu lassen. Ist für das Frühjahr 2015 eine größere Bau- oder Umbaumaßnahme geplant, sollten künftige Bauherren mit dem Handwerker über eine mögliche Anzahlung bis 31. Dezember sprechen.

Bis zu einer Höhe von 6000 Euro pro Jahr berücksichtigt das Finanzamt Arbeitslöhne von Handwerkern bei der Steuererklärung. 20 Prozent der Kosten können Steuerzahler gut machen. Nicht nur Eigentümer, auch Mieter können profitieren, vorausgesetzt, die Maßnahmen werden in einer selbst genutzten Wohnung oder einem selbst genutzten Garten ausgeführt. Berücksichtigt werden Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber Materialkosten.

Last Minute Steuern sparen können Steuerzahler auch durch den Sonderausgabenabzug bei Abschluss einer Altersvorsorge. Ein staatlich geförderter Riester-Vertrag kann steuerlich auch für diejenigen Steuerzahler finanziell interessant sein, die kaum von Zulagen profitieren. Ein lediger, kinderloser Arbeitnehmer mit einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent etwa kann den maximalen Sonderausgabenabzug bis zu 2100 Euro ausschöpfen, wenn die eigene Sparleistung 1946 Euro jährlich beträgt. Dabei kann entweder Geld für die private Altersvorsorge angespart werden oder Eigenkapital für Wohneigentum.

Auch mit guten Taten lassen sich noch Steuern sparen. Nicht nur Spenden an gemeinnützige Organisationen können geltend gemacht werden, auch etwaige Mitgliedsbeiträge an steuerbegünstigte Organisationen. Für eine Einzelspende bis 200 Euro genügt in der Regel ein einfacher Nachweis der Spende in Form eines Kontoauszugs oder Überweisungsbelegs.

Für größere Spenden ist eine Zuwendungsbestätigung der jeweiligen Organisation u.a. mit Spendenbetrag, Namen und Anschrift, Steuernummer und letztem Freistellungsbescheid der Organisation notwendig. Zwischen dem Zuwendungsdatum und dem Datum des letzten Freistellungsbescheides dürfen nicht mehr als fünf Jahre liegen, soll das Finanzamt die Spende anerkennen. Bis zu 20 Prozent der persönlichen Einkünfte an Spenden werden akzeptiert.

Mehr Infos zum Thema in den Beratungsstellen der Lohi und unter www.lohi.de.
Autor: red

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