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Stadtordnung gilt auch an Haltestellen

Mittwoch, 12. November 2014, 18:59 Uhr
In den letzten Wochen haben die Verkehrsbetriebe Nordhausen wiederholt an den Haltestellen im Stadtgebiet festgestellt, dass in den öffentlichen Papierkörben auch Hausmüll entsorgt wird...


„Gemäß Nordhäuser Stadtordnung ist im § 4 geregelt, dass dies eine zweckwidrige Benutzung von Papierkörben und laut § 32, Abs. 1, Pkt. 10 eine Ordnungswidrigkeit darstellt“, so Thorsten Schwarz, Betriebsleiter Busverkehr bei den Verkehrsbetrieben Nordhausen.

Weiterhin weisen die Verkehrsbetriebe auf das Plakatierungsverbot an Haltestellen hin. „Auch die Wildplakatiererei ist in der Nordhäuser Stadtordnung geregelt. Gemäß § 3 ist das Verunreinigen von Fahrgastwartehallen und Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs nicht gestattet und stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit laut § 32, Abs. 1, Pkt. 1 und 12 dar“, so Schwarz weiter.

Die Verkehrsbetriebe Nordhausen bitten alle Einwohner der Stadt Nordhausen, die geltende Stadtordnung einzuhalten.
Autor: red

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