Prekäre Verhältnisse für Lehrbeauftragte
Mittwoch, 05. November 2014, 15:23 Uhr
Der Betriebsverband der Fachhochschule Nordhausen will auf die Arbeitssituation der Lehrbeauftragten an den Hochschulen des Freistaates aufmerksam machen. Die Situation sei "fatal". Zum morgigen bundesweiten Aktionstag kann man auch mit konkreten Verbesserungsvorschlägen aufwarten...
Lehraufgaben an Hochschulen werden vornehmlich von Professor*innen, wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen sowie Lehrkräften für besondere Aufgaben wahrgenommen. Darüber hinaus gibt es aber eine immer größer werdende Gruppe von Lehrbeauftragten, die für die Lehre eingesetzt werden.
Lehrbeauftragte an Hochschulen sollen gemäß §86 S.1 ThürHG das Lehrangebot sinnvoll ergänzen, indem sie ihre Erfahrungen aus ihrer hauptberuflichen Beschäftigung praxisbezogen in die Lehre einbringen. Mittlerweile geht der Trend jedoch immer mehr in die Richtung, dass Lehrbeauftragte auch zur Sicherstellung des regulären Lehrangebotes eingesetzt werden. Allein an Thüringer Hochschulen wurden im Jahr 2013 über 150.000 Lehrveranstaltungsstunden von Lehrbeauftragten durchgeführt.
Als fatal ist die Situation der Lehrbeauftragten insbesondere dahingehend zu sehen, da sie weder einen Arbeitsvertrag mit der Hochschule noch einen Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Jahressonderzahlungen haben. Der Lehrauftrag kann jederzeit widerrufen werden. Hinzu kommt, dass viele Lehrbeauftragte mittlerweile ihren gesamten Lebensunterhalt über Lehraufträge finanzieren. Mit jedem Semester müssen sie um Verlängerungen bangen. Dabei reicht die durchschnittliche Vergütung von ca. 24 € pro geleisteter Lehrveranstaltungsstunde (Quelle: tz, Ausgabe 05/2014, S. 12) kaum aus, da Zeiten zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Prüfungsabnahmen, Sprechstunden u.ä. nur unzureichend eingerechnet werden. Legt man alle anfallenden Tätigkeiten zugrunde, bleibt nach Abzug von Kranken-, Pflege- und Beiträgen zur Rentenversicherungs, die von den Betroffenen selbst entrichtet werden müssen, nur ein geringes Nettoentgelt. Nicht selten nehmen Lehrbeauftragte mehrere Lehraufträge, teilweise an unterschiedlichen Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen an, um ihren gesamten Lebensunterhalt damit zu bestreiten. Dabei liegt das Einkommen trotz Vollzeitlehre auf Hartz-IV-Niveau. Tatsächlich müssen viele Lehrbeauftragte aufstockende Leistungen nach dem SGB II beantragen.
Der GEW-Betriebsverband der FH Nordhausen unterstützt den bundesweiten Aktionstag der Lehrbeauftragten am 06. November 2014 und fordert dazu auf, die Arbeitsbedingungen der Lehrbeauftragten stärker öffentlich zu thematisieren, gegen deren prekäre Situation zu protestieren und in ihrem Bereich auf Verbesserungen hinzuwirken. Wir müssen erreichen, dass Lehrbeauftragte angemessen für Ihre Leistungen vergütet werden.
Konkrete Forderungen hat die GEW in ihrem Positionspapier zur Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten formuliert. Wer es genauer wissen will, wird hier fündig.
Autor: redLehraufgaben an Hochschulen werden vornehmlich von Professor*innen, wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter*innen sowie Lehrkräften für besondere Aufgaben wahrgenommen. Darüber hinaus gibt es aber eine immer größer werdende Gruppe von Lehrbeauftragten, die für die Lehre eingesetzt werden.
Lehrbeauftragte an Hochschulen sollen gemäß §86 S.1 ThürHG das Lehrangebot sinnvoll ergänzen, indem sie ihre Erfahrungen aus ihrer hauptberuflichen Beschäftigung praxisbezogen in die Lehre einbringen. Mittlerweile geht der Trend jedoch immer mehr in die Richtung, dass Lehrbeauftragte auch zur Sicherstellung des regulären Lehrangebotes eingesetzt werden. Allein an Thüringer Hochschulen wurden im Jahr 2013 über 150.000 Lehrveranstaltungsstunden von Lehrbeauftragten durchgeführt.
Als fatal ist die Situation der Lehrbeauftragten insbesondere dahingehend zu sehen, da sie weder einen Arbeitsvertrag mit der Hochschule noch einen Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Jahressonderzahlungen haben. Der Lehrauftrag kann jederzeit widerrufen werden. Hinzu kommt, dass viele Lehrbeauftragte mittlerweile ihren gesamten Lebensunterhalt über Lehraufträge finanzieren. Mit jedem Semester müssen sie um Verlängerungen bangen. Dabei reicht die durchschnittliche Vergütung von ca. 24 € pro geleisteter Lehrveranstaltungsstunde (Quelle: tz, Ausgabe 05/2014, S. 12) kaum aus, da Zeiten zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, Prüfungsabnahmen, Sprechstunden u.ä. nur unzureichend eingerechnet werden. Legt man alle anfallenden Tätigkeiten zugrunde, bleibt nach Abzug von Kranken-, Pflege- und Beiträgen zur Rentenversicherungs, die von den Betroffenen selbst entrichtet werden müssen, nur ein geringes Nettoentgelt. Nicht selten nehmen Lehrbeauftragte mehrere Lehraufträge, teilweise an unterschiedlichen Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen an, um ihren gesamten Lebensunterhalt damit zu bestreiten. Dabei liegt das Einkommen trotz Vollzeitlehre auf Hartz-IV-Niveau. Tatsächlich müssen viele Lehrbeauftragte aufstockende Leistungen nach dem SGB II beantragen.
Der GEW-Betriebsverband der FH Nordhausen unterstützt den bundesweiten Aktionstag der Lehrbeauftragten am 06. November 2014 und fordert dazu auf, die Arbeitsbedingungen der Lehrbeauftragten stärker öffentlich zu thematisieren, gegen deren prekäre Situation zu protestieren und in ihrem Bereich auf Verbesserungen hinzuwirken. Wir müssen erreichen, dass Lehrbeauftragte angemessen für Ihre Leistungen vergütet werden.
Konkrete Forderungen hat die GEW in ihrem Positionspapier zur Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten formuliert. Wer es genauer wissen will, wird hier fündig.
