Wie geht es weiter mit der Sollstedter Schwimmhalle?
Freitag, 25. Mai 2001, 11:56 Uhr
Sollstedt (nnz). Harte Zeiten kommen auf die Besucher der Sollstedter Schwimmhalle zu. Nur noch in diesem Jahr kann und darf der Landkreis Nordhausen einen Zuschuß zahlen.
Nur mit einer Ausnahme hat das Landesverwaltungsamt Weimar den diesjährigen Betrieb der Sollstedter Schwimmhalle gestattet. Was jedoch in der Würdigung des diesjährigen Kreishaushaltes noch zu lesen war, macht einen Weiterbetrieb der Einrichtung nahezu unmöglich.
Der Nordhäuser Kreistag habe es schlichtweg versäumt, den Rahmenleitplan für die Spiel- und Sportstätten fortzuschreiben, so Jürgen Hohberg, der Bürgermeister von Sollstedt. Darin hätte die Zukunft der Schwimmhalle festgeschrieben werden müssen, wie auch immer diese aussehen möge. Letztlich sei die Halle keine gemeindliche Einrichtung, denn gebaut habe sie nicht die Gemeinde. Nicht die Kommune Sollstedt sei für die Unterhaltung der Schwimmhalle zuständig, sondern der Landkreis. Der allerdings hat die Betreibung an die Entwicklungsgesellschaft des Landkreises Nordhausen (EGN) abgetreten. Jene Beschäftigungsgesellschaft befindet sich jedoch in der Abwicklung und wird dieses Kalenderjahr nach nnz-Informationen nicht überstehen.
Noch in diesem Jahr müssen sich auch deshalb die Mitglieder des Nordhäuser Kreistages zur Sollstedter Schwimmhalle positionieren. Für Hohberg ist sie jedoch im Landkreis durchaus eine Alternative. Sie sei weder ein Badehaus noch ein Erlebnisbad, sondern schlichtweg eine Schwimmhalle. Sollte allerdings die Sollstedter Schwimmhalle weiter unterstützt werden, dann hätte auch das Badeshaus in Nordhausen einen Anspruch auf eine finanzielle Spritze. Das aber würde die Stützfähigkeit der Kreisverwaltung überfordern. Letztlich werden die sich die Kreistagsmitglieder an das Schreiben des Landesverwaltungsamtes erinnern. Und da kann und darf es weder Zuschüsse für die Schwimmhalle in Sollstedt noch für das Badehaus in Nordhausen geben, zumindest nicht unter dem bisherigen Haushaltstitel.
Autor: nnzNur mit einer Ausnahme hat das Landesverwaltungsamt Weimar den diesjährigen Betrieb der Sollstedter Schwimmhalle gestattet. Was jedoch in der Würdigung des diesjährigen Kreishaushaltes noch zu lesen war, macht einen Weiterbetrieb der Einrichtung nahezu unmöglich.
Der Nordhäuser Kreistag habe es schlichtweg versäumt, den Rahmenleitplan für die Spiel- und Sportstätten fortzuschreiben, so Jürgen Hohberg, der Bürgermeister von Sollstedt. Darin hätte die Zukunft der Schwimmhalle festgeschrieben werden müssen, wie auch immer diese aussehen möge. Letztlich sei die Halle keine gemeindliche Einrichtung, denn gebaut habe sie nicht die Gemeinde. Nicht die Kommune Sollstedt sei für die Unterhaltung der Schwimmhalle zuständig, sondern der Landkreis. Der allerdings hat die Betreibung an die Entwicklungsgesellschaft des Landkreises Nordhausen (EGN) abgetreten. Jene Beschäftigungsgesellschaft befindet sich jedoch in der Abwicklung und wird dieses Kalenderjahr nach nnz-Informationen nicht überstehen.
Noch in diesem Jahr müssen sich auch deshalb die Mitglieder des Nordhäuser Kreistages zur Sollstedter Schwimmhalle positionieren. Für Hohberg ist sie jedoch im Landkreis durchaus eine Alternative. Sie sei weder ein Badehaus noch ein Erlebnisbad, sondern schlichtweg eine Schwimmhalle. Sollte allerdings die Sollstedter Schwimmhalle weiter unterstützt werden, dann hätte auch das Badeshaus in Nordhausen einen Anspruch auf eine finanzielle Spritze. Das aber würde die Stützfähigkeit der Kreisverwaltung überfordern. Letztlich werden die sich die Kreistagsmitglieder an das Schreiben des Landesverwaltungsamtes erinnern. Und da kann und darf es weder Zuschüsse für die Schwimmhalle in Sollstedt noch für das Badehaus in Nordhausen geben, zumindest nicht unter dem bisherigen Haushaltstitel.
