EVN: Kartellverfahren nur angedroht oder was?
Mittwoch, 23. Mai 2001, 14:13 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte gestern berichtet, daß seitens des Thüringer Wirtschaftsministeriums ein Kartellverfahren gegen die Energieversorgung Nordhausen (EVN) und weitere drei Gasversorger eingeleitet worden sei. Grund hierfür seien bis zu 20 Prozent höhere Preise als die derzeit günstigsten in Thüringen. Die EVN hat nun reagiert.
Es sei kein Kartellverfahren wegen überhöhter Preise gegen die EVN eingeleitet worden. Richtig sei vielmehr, daß die Kartellbehörde die Thüringer Gasversorger aufgefordert habe, unter Androhung eines Kartellverfahrens die Gaspreise zu senken. Daraufhin haben einige Unternehmen ihre Preise zum 1. Mai gesenkt.
Die EVN befinde sich noch im Anhörungsverfahren, das von Seiten der Kartellbehörde bis zum 5. Juni terminiert sei. Um so erstaunlicher sei das jetzige Vorgehen der Behörde, insbesondere auch vor dem Hintergrund, daß der Kartellbehörde bereits Anfang Mai mitgeteilt worden sei, daß die EVN zum 1. Juni die Erdgaspreise im Tarif- und Versorgungsbereich um 0,45 Pfennig pro Kilowattstunde senken wolle, weil hierfür die wirtschaftlichen Bedingungen jetzt gegeben seien. Außerdem werde die EVN zum 1. August die Erdgaspreise um weitere 0,15 Pfennig absenken, da sich zu diesem Zeitpunkt eine weitere Kostenreduzierung realisieren ließe. Soweit der Standpunkt des Nordhäuser Energieversorgers.
Ganz anders klingt da die heutige Reaktion aus dem Thüringer Wirtschaftsministerium. Dort bestätigte ein Sprecher der nnz wohl die Einleitung eines Kartellverfahrens. Das Verfahren habe nach dessen Worten bereits begonnen. Angedroht worden sei hingegen eine Verfügung zur Preisfestsetzung seitens der Kartellbehörde.
Autor: nnzEs sei kein Kartellverfahren wegen überhöhter Preise gegen die EVN eingeleitet worden. Richtig sei vielmehr, daß die Kartellbehörde die Thüringer Gasversorger aufgefordert habe, unter Androhung eines Kartellverfahrens die Gaspreise zu senken. Daraufhin haben einige Unternehmen ihre Preise zum 1. Mai gesenkt.
Die EVN befinde sich noch im Anhörungsverfahren, das von Seiten der Kartellbehörde bis zum 5. Juni terminiert sei. Um so erstaunlicher sei das jetzige Vorgehen der Behörde, insbesondere auch vor dem Hintergrund, daß der Kartellbehörde bereits Anfang Mai mitgeteilt worden sei, daß die EVN zum 1. Juni die Erdgaspreise im Tarif- und Versorgungsbereich um 0,45 Pfennig pro Kilowattstunde senken wolle, weil hierfür die wirtschaftlichen Bedingungen jetzt gegeben seien. Außerdem werde die EVN zum 1. August die Erdgaspreise um weitere 0,15 Pfennig absenken, da sich zu diesem Zeitpunkt eine weitere Kostenreduzierung realisieren ließe. Soweit der Standpunkt des Nordhäuser Energieversorgers.
Ganz anders klingt da die heutige Reaktion aus dem Thüringer Wirtschaftsministerium. Dort bestätigte ein Sprecher der nnz wohl die Einleitung eines Kartellverfahrens. Das Verfahren habe nach dessen Worten bereits begonnen. Angedroht worden sei hingegen eine Verfügung zur Preisfestsetzung seitens der Kartellbehörde.
