nnz-online

nnz-Interview: “Das ist zwar bequem, aber gefährlich"

Dienstag, 14. Oktober 2014, 08:50 Uhr
Er war seit der Wende in Aufsichtsräten tätig, die zurückliegenden zehn Jahre als Vorsitzender des Aufsichtsrates des Südharz KIinikums. ‘Er hat selbst ein Unternehmen geleitet und ist mit 80 Jahren in den Ruhestand gegangen. Die nnz sprach mit Prof. Dr. Heinrich Markgraf…


Neben dem Wechsel im Aufsichtsrat des Klinikums, werden auch in den anderen kommunalen Unternehmen die Aufsichtsräte neu bestellt. Für die nnz ein Grund, sich näher mit ihnen zu beschäftigen. Im Landkreis gibt es vermutlich wenige Frauen oder Männer, die aus eigener Erfahrung Einsichten in Probleme und Chancen der Aufsichtsräte haben, wie Heinrich Markgraf zum Beispiel. Der hatte auch federführend an der Erarbeitung der Beteiligungsrichtlinie sowie am Gesellschaftervertrag des Südharz Klinikums mitgearbeitet.

nnz: Wenn Sie jetzt, nach dem Jürgen Reinholz das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden übernommen hat, zurückblicken, wie lautet da ihre Einschätzung?

Prof. Dr. Markgraf: Das Südharz-Klinikum ist mit dem Stand heute ein gesundes Unternehmen, das auch für die Zukunft sehr gut aufgestellt ist. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die derzeitige Geschäftsführung, die Gesellschafter und der Aufsichtsrat den eingeschlagenen Weg gemeinsam weitergehen.

nnz: Mit Beginn der neuen Legislatur in Stadtrat und Kreistag gibt es auch personelle Veränderungen in den Aufsichtsgremien. Sind eigentlich Aufsichtsräte für alle Unternehmen erforderlich?

Prof. Dr. Markgraf: Der Landkreis Nordhausen ist an zehn, die Stadt Nordhausen an 16 Unternehmen beteiligt. Die Thüringer Kommunalordnung sieht vor, dass jedes Unternehmen einen Aufsichtsrat besitzt. Für das Südharz Klinikum ist auf Grund der Größe dieses auch per Gesetz vorgeschrieben.

nnz: Gibt es Vorschriften, wie ein Aufsichtsrat zusammengesetzt sein soll?

Prof. Dr. Markgraf: In der Beteiligungsrichtlinie ist festgelegt, dass die Aufsichtsratsmitglieder über die erforderlichen Kenntnisse und über genügend Zeit verfügen müssen.

nnz: Es soll ja jetzt komfortable Aufwandsentschädigungen geben...

Prof. Dr. Markgraf: Es ist richtig, dass die Aufwandsentschädigungen durch die Beteiligungsrichtlinie erhöht wurden. Aber komfortabel ist übertrieben.

nnz: Wir haben festgestellt, dass alle vom Landkreis und von der Stadt zu besetzenden Stellen in den Aufsichtsräten mit Mitgliedern des Kreistages und die Stadtrates besetzt sind. Ergibt sich das aus bestehenden Vorschriften?

Prof. Dr. Markgraf: Das ist nicht der Fall. Es ist weder vorgesehen, dass die Aufsichtsratsmitglieder aus Mitgliedern der vorgenannten Organe zu wählen sind, noch ist ein bestimmter Parteienproporz vorgeschrieben. Für den pflichtigen Aufsichtsrat des Südharz Klinikums ist vorgeschrieben, dass zwei Vertreter der Belegschaft im Aufsichtsrat vertreten sind.

nnz: Wie erklären Sie sich dann die Besetzung?

Prof. Dr. Markgraf: Es macht schon Sinn, dass Kreistagsmitglieder und Stadträte in den Aufsichtsräten sitzen. Sie haben so die Möglichkeit, auftretende Probleme, wenn erforderlich, schnell in den entsprechenden Gremien zur Diskussion zu stellen. Ich persönlich habe es begrüßt, als Mitglied des Kreisausschusses Probleme schnell und unbürokratisch zur Diskussion stellen zu können.

nnz: Sind Sie wirklich der Meinung, dass alle Mitglieder der Aufsichtsräte die genannten Voraussetzungen habe und es nicht sinnvoll wäre, auch externe Fachleute einzubeziehen?

Prof. Dr. Markgraf: Das habe ich nicht gesagt. Ob ein vorgeschlagenes Aufsichtsratsmitglied die nötige fachliche Qualifikation und die Zeit besitzt, muss es selbst entscheiden. Ich persönlich würde es begrüßen, wenn externe Fachleute einbezogen würden. Sie verfügen über großes Wissen und sehen sicherlich in manchen Fällen das Unternehmen von einem Standpunkt aus, der durchaus zu Objektivierung von Problemen beitragen würde. Das ist nicht immer bequem, aber vernünftig. Ich weiß aus persönlichen Gesprächen, das von externen Fachleuten Bereitschaft geäußert wurde, Funktionen in Aufsichtsräten zu übernehmen.

nnz: Es gibt aber auch Aufsichtsräte, das sind Gesellschafter der Unternehmen, also Landrätin oder Oberbürgermeister Mitglieder und sogar noch Vorsitzende…

Prof. Dr. Markgraf: Das ist differenziert zu sehen. Selbstverständlich macht es Sinn, dass die Landrätin im Aufsichtsrat der Harzer Schmalspurbahnen ist, wenn dort auch andere Landräte Mitglieder sind. Kritischer sehen ich das in Unternehmen, die dem Landkreis, der Stadt oder beide Gebietskörperschaften gehören. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, Entscheidungen sowohl von Geschäftsführern als auch von Gesellschaftern zu bewerten.

Im Gesellschaftervertrag des Südharz Klinikums ist es zum Beispiel zwingend vorgeschrieben, dass jede Entscheidung der Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat vorzuberaten ist.

Unternehmerische Entscheidungen sind selten Schwarz oder Weiß zuzuordnen, sondern liegen meist dazwischen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist nur “primus inter paris” und hat nach außen die Beschlüsse des Aufsichtsrates zu vertreten. Wie soll das gehen, wenn zum Beispiel Oberbürgermeister und Aufsichtsrat unterschiedlicher Meinung sind und der Oberbürgermeister gleichzeitig Vorsitzender des Aufsichtsrates ist?

Ist der Gesellschafter Mitglied des Aufsichtsrates, wird er selbstverständlich die Beratung beeinflussen. Er enthebt sich damit selbst eines völlig unabhängigen Gremiums. Das ist zwar bequem, aber gefährlich. Dies umso mehr, als die kommunalen Betriebe, mit Ausnahme des Südharz Klinikums und sicherlich auch der EVN durch die Inhouse-Vergabe von den Mechanismen des Marktes abgekoppelt sind, der Fehlentwicklungen gnadenlos bestraft. Ich persönlich sehe hier mehr Nachteile als Vorteile. Man kann das natürlich auch anders sehen.

nnz: Welchen Charakter haben die Entscheidungen des Aufsichtsrates?

Prof. Dr. Markgraf: Sie haben empfehlenden Charakter. Ausnahmen sind im Gesellschaftervertrag festgelegt. Die Gesellschafterversammlung hat das Sagen. In der Regel werden die Empfehlungen des Aufsichtsrates und der Wunsch der Gesellschafter übereinstimmen. Ich kann mich aber in meiner langjährigen Tätigkeit in Aufsichtsräten an Fälle erinnern, wo das nicht der Fall war. Wäre das nicht so, brauchte man eigentlich keinen Aufsichtsrat.

nnz: Können Sie hierfür Beispiele nennen?

Prof. Dr. Markgraf: Nein.

nnz: Können oder wollen Sie nicht?

Prof. Dr. Markgraf: Ich will nicht.

nnz: Und welche Rolle spielt da noch die Beteiligungsverwaltung bei Landkreis und Stadt?

Prof. Dr. Markgraf: Wie bereits festgestellt, besitzt der Landkreis 10 und die Stadt 16 Betriebe. Dort auftretende Probleme müssen aus Sicht von Landkreis und Stadt bewertet, gebündelt und der Landrätin sowie dem OB aufbereitet zugestellt werden. Auf Wunsch sind Beratungen vorzubereiten. Dem Landesverwaltungsamt sind die Zuarbeiten zu machen. Um nur einige Beispiel zu nennen.

nnz: Welche Befugnisse haben die Beteiligungsverwaltungen im Hinblick auf die kommunalen Unternehmen?

Prof. Dr. Markgraf: Keine. Sie sind kein Organ der Gesellschafterversammlung, sondern der Landrätin und des Oberbürgermeisters. Die Beteiligungsrichtlinie trennt das streng.

nnz: Überschneiden sich nicht Aufgaben von Aufsichtsrat und Beteiligungsverwaltung?

Prof. Dr. Markgraf: Theoretisch nicht.

nnz: Und praktisch?

Prof. Dr. Markgraf: Es gibt bei jeder Festlegung Grauzonen. Hier ist es Sache des Aufsichtsrates, wenn solche Grauzonen auftreten sollten, für Klarheit zu sorgen.

nnz: Vielleicht sollten die Unterstellungsverhältnisse doch etwas näher betrachtet werden…

Prof. Dr. Markgraf: Bei einem wirklich ernsthaften Streitfall liegt die Entscheidung über den Sachverhalt, weder bei der Beteiligungsverwaltung, dem Aufsichtsrat, dem Oberbürgermeister oder Landrätin, sondern bei der Gesellschafterversammlung als Ganzes und diese ist an Gesellschaftervertrag und Beteiligungsrichtlinie gebunden.

Darüber hinaus haben laut dieser Richtlinie Kreistag und Stadtrat das Recht, jede Entscheidung von OB oder Landrätin an sich zu ziehen. Das dürften aber tatsächlich nur Ausnahmen sein.

nnz: Im Zuge der Erarbeitung der Beteiligungsrichtlinie ist viel darüber diskutiert worden, dass sie dass sie den Beteiligungsverwaltungen zusätzliche Kompetenzen gibt…

Prof. Dr. Markgraf: Der Entwurf ist in Ausschüssen beraten worden. Diese haben hier klare Grenzen gesetzt, die dann im Kreistag und im Stadtrat bestätigt und beschlossen wurden. Die vorliegende Richtlinie scheint ausgewogen.

nnz: Welche Aufgaben stehen vor der Beteiligungsverwaltung?

Prof. Dr. Markgraf: Sie muss sich durch Fachkompetenz und Sachlichkeit das Vertrauen der Beteiligten erarbeiten und dabei im Auge behalten, dass sie kein bestimmendes, sondern ein dienendes Organ ist. Nur wenn ihr das gelingt, wie eine fruchtbare Zusammenarbeit entstehen.

nnz: Wie schätzen Sie die Chancen dafür ein?

Prof. Dr. Markgraf: Ich kenne mehrere Geschäftsführer, vor deren Arbeit ich große Hochachtung habe. Ich kenne auch die Leiter der Beteiligungsverwaltungen. Mit Herrn Riebel habe ich intensiv an der Entstehung der Beteiligungsrichtlinie zusammengearbeitet. Mit Frau Krauth verband mich eine jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir konnten viele Probleme in zweiseitigen Gesprächen klären. Was sich da entwickelt hat, wird das Leben zeigen. Es ist aber auch Aufgabe von Geschäftsführer und Aufsichtsräten, sich die Butter nicht vom Brot nehmen zu lassen.

nnz: Sagen Sie zum Schluss noch: was ist Ihrer Meinung nach das Wichtigste im Hinblick auf die Zusammenarbeit der betrachteten Organe?

Prof. Dr. Markgraf: Wirklich arbeitsfähige Aufsichtsräte - ich gehe davon aus, dass die weitestgehend vorhanden ist - und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der betrachteten Organe. Noch so ausgefeilte Vorschriften können dies nicht ersetzen.

Ich persönlich kann in der Vergangenheit schon auf viele punktuelle Differenzen zwischen den Beteiligten zurückblicken. Das ist normal. Ich muss aber auch sagen, dass sie letztlich immer in gegenseitiger Achtung gelöst wurden. Ich bin fest überzeugt, dass das auch in Zukunft der Fall sein wird.

nnz: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Prof. Markgraf.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de