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Abgeschleppt

Donnerstag, 09. Oktober 2014, 16:57 Uhr
Das ist wohl die Höchststrafe für Parksünder in Nordhausen und anderswo: Abschleppen. Heute konnte sich ein Abschleppunternehmen der Region wieder auf einen städtischen Auftrag freuen...


Abgeschleppt (Foto: nnz) Abgeschleppt (Foto: nnz)

Am Vormittag wurde der Abschleppdienst zum Platz der Gewerkschaften gerufen. Aus diesem Anlass haben wir bei der Nordhäuser Stadtverwaltung nachgefragt, wann es zu dieser Maßnahme kommt.

Abgeschleppt wird nur, wenn durch Falschaprker oder Falschhalter der Verkehrs extrem behindert wird, oder Gefahr droht (Feuerwehrzufahrten) oder bei starker Behinderung anderer (Behindertenparkplätze).

Vor dem Abschleppen, sofern keine Gefahr im Verzug vorhanden ist, wird der Versuch einer Halterermittlung unternommen. Ist der Halter in der Nähe, wird zu ihm Kontakt aufgenommen, um ihm die Möglichkeit des Entfernen des Fahrzeugs zu geben. Die muss allerdings relativ zügig geschehen. Ein Kostenbescheid für den Verwaltungsaufwand ergeht trotzdem wie auch das Angebot eines Verwarngeldes.

Kommt es dann zum Abschleppen, wird versucht, das Fahrzeug umzusetzen. Erst, wenn dies nicht möglich ist, wird das Fahrzeug zur Verwahrstelle gefahren.
Autor: red

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