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Schiedsgerichte als Alternative?

Montag, 06. Oktober 2014, 11:13 Uhr
Die Industrie- und Handelskammer preist privat organisierte, nicht-öffentliche Schiedsgerichte als "internationale Variante der außergerichtlichen Konfliktbeilegung". Verfahren an staatlichen Gerichten würden zu lange dauern und zuviel Geld kosten...

Als Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren hätte sich das Schiedsgericht nicht nur in Deutschland erfolgreich bewährt, ließ die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfur heute verlauten. Auch bei der IHK wird diese "internationale Variante der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" angeboten.

„Verfahren an den staatlichen Gerichten dauern lange und durchlaufen meist mehrere Instanzen. Das kostet viel Zeit und Geld. Diese bitteren Erfahrungen mussten bereits zahlreiche Unternehmer machen“, berichtet IHK-Präsident Dieter Bauhaus. Damit Rechtsstreitigkeiten nicht zu extremen Belastungen für die Firmen führten, biete die Erfurter Kammer mit dem Schiedsgericht eine "im internationalen Geschäft erfolgreich praktizierte Art der Streitbeilegung" an. Es handele sich hierbei um ein selbstorganisiertes, privates Gericht unter Ausschluss des Rechtsweges. Die IHK sei Ansprechpartner für die Betriebe und leite die Klage an die zuständigen Stellen weiter.

Im Gegensatz zum staatlichen Verfahren sei ein Schiedsgericht oftmals deutlich zeitsparender. Weiterhin hätten die Parteien größere Gestaltungsmöglichkeiten. „Sie können beispielsweise je einen Schiedsrichter vorschlagen. Die Beteiligten bauen somit auf Experten, welche neben dem juristischen Sachverstand auch spezifisches Fachwissen zur Klärung des Streitfalles mitbringen“, hob Bauhaus hervor.

Ein weiterer Vorteil wäre darüber hinaus die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens. Damit sei sichergestellt, dass Geschäftsinterna, wie Schutzrechte oder Kalkulationen, nicht im Gerichtssaal vor einer Zuschauerkulisse ausgebreitet werden müssten. Das Schiedsgericht treffe seine Entscheidung in einer Instanz in Form eines Schiedsgerichtsspruchs, welcher von allen Parteien verbindlich eingehalten werden muss.

Der lange und "für den Geschäftsbetrieb lähmende" Weg durch mehrere Instanzen sei so von vornherein ausgeschlossen. Darüber hinaus ermögliche die zeitliche Nähe zum Konflikt häufig eine konstruktive, gütliche Einigung, die ein weiteres Zusammenarbeiten der Parteien in der Zukunft sichert.

Nicht-öffentliche Schiedsgerichte stehen indes vermehrt in der Kritik, seit vermutet wird, dass internationale Freihandelsabkommen wie TTIP (EU-USA) und Ceta (EU-Canada) für Unternehmen die Möglichkeit vorsehen sollen, ganze Staaten zum Beispiel dann nicht-öffentlich zu verklagen, wenn diese Gesetze erlassen haben, welche die Gewinne der Unternehmen schmälern.
Autor: red

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