nnz veröffentlicht Begründung des OVG in Weimar
Freitag, 18. Mai 2001, 13:57 Uhr
Nordhausen (nnz). Bereits gestern berichtete nnz exklusiv über den Ausgang des Anhörungstermins am Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar (siehe auch nnz-Archiv). Der nnz liegt nun die schriftliche Begründung des Richters vor.
Nach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage erklären die Beteiligten übereinstimmend folgendes:
Der Antragsteller im Ausgangsverfahren (Landkreis Nordhausen, d. R.) erklärt sich bereit, nach Beratung mit den im Kreistag vertretenen Parteien, die zu einer Einigung führen soll, und nach Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom 12.12.2000 und der Rücknahme aller eingelegten Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsamtes erneut die beiden Positionen der Beigeordneten mit der Maßgabe sachgerechter Kriterien auszuschreiben, daß für eine der beiden Stellen auch dem Antragsteller in diesem Zulassungsverfahren (Matthias Jendricke, d. R.) die Möglichkeit eröffnet wird, sich aufgrund seines beruflichen Abschlusses als Diplom-Kaufmann an der Ausschreibung zu beteiligen.
Der Antragsteller im Ausgangsverfahren erklärt weiter, daß er das vor dem Verwaltungsgericht Weimar anhängige Verfahren 6 E 552/01.We zurücknehmen werden für den Fall, daß der unter Ziffer 1. Bezeichnete Beschluß des Kreistages aufgehoben wird.
Der Antragsteller im Zulassungsverfahren erklärt nunmehr: Ich nehme meinen Antrag auf Zulassung der Beschwerde zurück.
Der Antragsteller im Ausgangsverfahren und der Antragsgegner (Landesverwaltungsamt, d. R.) stimmen dieser Rücknahme zu."
Autor: nnzNach eingehender Erörterung der Sach- und Rechtslage erklären die Beteiligten übereinstimmend folgendes:
Der Antragsteller im Ausgangsverfahren (Landkreis Nordhausen, d. R.) erklärt sich bereit, nach Beratung mit den im Kreistag vertretenen Parteien, die zu einer Einigung führen soll, und nach Aufhebung des Kreistagsbeschlusses vom 12.12.2000 und der Rücknahme aller eingelegten Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Landesverwaltungsamtes erneut die beiden Positionen der Beigeordneten mit der Maßgabe sachgerechter Kriterien auszuschreiben, daß für eine der beiden Stellen auch dem Antragsteller in diesem Zulassungsverfahren (Matthias Jendricke, d. R.) die Möglichkeit eröffnet wird, sich aufgrund seines beruflichen Abschlusses als Diplom-Kaufmann an der Ausschreibung zu beteiligen.
Der Antragsteller im Ausgangsverfahren erklärt weiter, daß er das vor dem Verwaltungsgericht Weimar anhängige Verfahren 6 E 552/01.We zurücknehmen werden für den Fall, daß der unter Ziffer 1. Bezeichnete Beschluß des Kreistages aufgehoben wird.
Der Antragsteller im Zulassungsverfahren erklärt nunmehr: Ich nehme meinen Antrag auf Zulassung der Beschwerde zurück.
Der Antragsteller im Ausgangsverfahren und der Antragsgegner (Landesverwaltungsamt, d. R.) stimmen dieser Rücknahme zu."
