Friedhofssatzung ändern
Donnerstag, 28. August 2014, 21:42 Uhr
Im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger ist eine Änderung der Friedhofssatzung für den Uthleber Friedhof dringend notwendig, erklärt Tim Rosenstock, Linke-Stadtrat der Landgemeinde Heringen...
Bisher heißt es in der Friedhofssatzung lediglich, dass ein Grab ohne Kennzeichnung anonym sei. Jedoch wird nirgends erklärt, was denn bereits als Kennzeichnung gelte.
Ist bereits ein Grabstein mit einer allgemein-gefassten Aufschrift eine gültige Kennzeichnung oder gilt erst die namentliche Erwähnung. Dabei geht es eben auch um einiges Geld für die Hinterbliebenen, denn für ein anonymes Grab trägt die Kommune die Unterhaltungskosten, so Rosenstock weiter.
Daher plädiert Rosenstock, der auch im Uthleber Ortschaftsrat vertreten ist, für einen Satzungszusatz, der festlegt, dass nur eine namentliche Erwähnung des Verstorbenen eine Anonymisierung des Grabes aufhebt.
Autor: redBisher heißt es in der Friedhofssatzung lediglich, dass ein Grab ohne Kennzeichnung anonym sei. Jedoch wird nirgends erklärt, was denn bereits als Kennzeichnung gelte.
Ist bereits ein Grabstein mit einer allgemein-gefassten Aufschrift eine gültige Kennzeichnung oder gilt erst die namentliche Erwähnung. Dabei geht es eben auch um einiges Geld für die Hinterbliebenen, denn für ein anonymes Grab trägt die Kommune die Unterhaltungskosten, so Rosenstock weiter.
Daher plädiert Rosenstock, der auch im Uthleber Ortschaftsrat vertreten ist, für einen Satzungszusatz, der festlegt, dass nur eine namentliche Erwähnung des Verstorbenen eine Anonymisierung des Grabes aufhebt.
