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Straßenbauprojekte im Visier

Donnerstag, 21. August 2014, 09:39 Uhr
„Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Denn die nächsten Pflöcke auf dem Weg zu einem tatsächlichen Baubeginn für die Projekte Bundesstraße B 4 im Bereich Sundhäuser Berge und für die Ortsumgehungen Holbach und Günzerode im Zuge der B 243 n sind eingeschlagen", das sagte jetzt die für Verkehr zuständige Staatssekretärin Inge Klaan.


Für die geplante Baumaßnahme B 4 wurde jetzt der Entwurf an das Bundesverkehrsministerium zur Erteilung des so genannten Gesehenvermerks eingesandt. Die B 4 soll im Bereich der Sundhäuser Berge verlegt und begradigt werden. Auch die Entwurfsunterlagen für die B 243 n werden bis zum 30. September 2014 zur Freigabe an die Bundesregierung gehen.

Das ist der Status Quo aus Sicht des Ministeriums zum Planungsstand der beiden 19,7 Millionen Euro (B 4) und 38 Millionen Euro (B 243 n) teuren Straßenbauprojekte in Nordthüringen.

Für die B 4 im Bereich Sundhäuser Berge ist ein dreistreifiger Querschnitt mit wechselseitig angeordneten Überholfahrstreifen vorgesehen. Damit können langsam fahrende Fahrzeuge verkehrssicher überholt werden. Die geplante Ausbaulänge beträgt rund 4,2 Kilometer. Es sind fünf Brückenbauwerke vorgesehen, einschließlich einer Brücke über die B 4 für artgeschützte Fledermäuse.

„Die beiden Ortsumgehungen“, so die Staatssekretärin weiter, „werden Holbach und Günzerode vom Durchgangsverkehr entlasten. Besonders der laute Schwerverkehr wird dort zurückgehen. Die zehn Kilometer langen Neubauvorhaben bekommen einen dreistreifigen Querschnitt.

Das ist wichtig, denn die B 243 ist eine bedeutende Verbindung zwischen den Bundesautobahnen A 38 und A 7 in Niedersachsen. In Thüringen läuft auf dem ersten Bauabschnitt der B 243 n bereits seit Ende 2012 der Verkehr. Die geplanten Ortsumgehungen Holbach und Günzerode markieren den Lückenschluss auf dieser Strecke.“

Hintergrund Gesehenvermerk: Bauprojekte wie zum Beispiel der geplante Um- und Ausbau der B 4 im Bereich Sundhäuser Berge durchlaufen ein komplexes Planungsverfahren mit mehreren Planungsstufen. Der Bauherr, in diesem Fall das Bundesverkehrsministerium, dokumentiert im Ergebnis einer verwaltungsinternen haushaltsrechtlichen und fachtechnischen Prüfung mit dem Gesehenvermerk sein Einverständnis mit dem Vorentwurf des Landes für das Bauprojekt.

Er schließt die Planungsstufe der Entwurfsplanung ab. Erst dann geht das Projekt in die Genehmigungsplanung, die mit dem öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren, dem Planfeststellungsverfahren, abgeschlossen wird.
Autor: red

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