Wohnen im Denkmal
Mittwoch, 13. August 2014, 09:54 Uhr
Reich verzierte Altbauten prägen das Bild vieler Städte. Ganze Straßenzüge oder Plätze erhalten ihren Charakter durch wertvolle Ziegelbauten oder Biedermeier-Ensembles....
Fachwerk (Foto: Deutsche Bundesstiftung Umwelt)
Um alte, denkmalgeschützte Gebäude wieder bewohnbar zu machen, müssen heute energetische Standards beachtet werden. Vieles gibt es bei diesen aufwändigen Sanierungen zu berücksichtigen: Vorplanung mit Denkmalexperten, Finanzspritzen und Durchführung mit erfahrenen Firmen. Foto: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Etwa fünf Prozent der bis 1978 errichteten Altbauten sind ganz oder teilweise denkmalgeschützt - ein Großteil davon ist unsaniert. Stehen Sanierungen an, ist es für Eigentümer oft nicht leicht, Denkmalschutzbestimmungen und energetische Anforderungen unter einen Hut zu bringen, ohne die Ansicht der Gebäude zu ändern oder sich in finanzielle Risiken zu stürzen.
Um die Klimaschutzziele und die Energiewende zum Erfolg zu führen, müssen auch erhaltenswerte, alte Gebäude an aktuelle und zukünftige Bedürfnisse von Bewohnern und Umwelt angepasst werden, sagt Dr. Heinrich Bottermann, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Der Energie-Check der Informations- und Klimaschutzkampagne Haus sanieren - profitieren der DBU sei auch für Gebäudeteile von vor 1918 anwendbar.
DBU-Energie-Check auch für Gebäude
von vor 1918 geeignet
Wer für die energetische Sanierung solcher besonderen Wohnhäuser eine staatliche Förderung beantragt, sollte mit erhöhten Auflagen und Aufwand rechnen.
Denn was für die Sanierung von normalen Altbauten gilt, ist noch lange nicht für Wohnhäuser unter Denkmalschutz gültig, weiß Andreas Skrypietz. Er ist Projektleiter der DBU-Kampagne, deren Handwerks-Partner mit dem kostenlosen Energie-Check an Ein- und Zweifamilienhäusern den energetischen Ist-Zustand feststellen – auch für Gebäude von vor 1918.
Seit April 2012 besteht auch für die besonders erhaltenswerte Bausubstanz die Fördermöglichkeit für das energetische Erneuern im Programm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) KfW-Effizienzhaus Denkmal. Zuvor ist es nur über Ausnahmeanträge möglich gewesen, an Geld zu kommen. Insgesamt bedeutet es für Antragsteller immer noch mehr Aufwand, da sie ja auch noch die Denkmalschutzauflagen beachten müssen, so Skrypietz.
Auch beim energetischen Sanieren als Einzelmaßnahme gelten für erhaltenswerte Gebäude besondere technische Anforderungen. Das sieht auch die KfW und macht die Baubegleitung und -planung durch einen Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zur Verpflichtung bei einer Förderung.
Interessierte finden die speziellen Energieberater in der Liste der Koordinierungsstelle Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz, die gemeinsam von der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege und der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger eingerichtet wurde. Mit entwickelt und gefördert wurde dieser Vorstoß von der DBU in ihrem Förderschwerpunkt Zukunftsfähige Sanierung denkmalgeschützter Altbausubstanz.
Autor: en
Fachwerk (Foto: Deutsche Bundesstiftung Umwelt)
Um alte, denkmalgeschützte Gebäude wieder bewohnbar zu machen, müssen heute energetische Standards beachtet werden. Vieles gibt es bei diesen aufwändigen Sanierungen zu berücksichtigen: Vorplanung mit Denkmalexperten, Finanzspritzen und Durchführung mit erfahrenen Firmen. Foto: Deutsche Bundesstiftung UmweltEtwa fünf Prozent der bis 1978 errichteten Altbauten sind ganz oder teilweise denkmalgeschützt - ein Großteil davon ist unsaniert. Stehen Sanierungen an, ist es für Eigentümer oft nicht leicht, Denkmalschutzbestimmungen und energetische Anforderungen unter einen Hut zu bringen, ohne die Ansicht der Gebäude zu ändern oder sich in finanzielle Risiken zu stürzen.
Um die Klimaschutzziele und die Energiewende zum Erfolg zu führen, müssen auch erhaltenswerte, alte Gebäude an aktuelle und zukünftige Bedürfnisse von Bewohnern und Umwelt angepasst werden, sagt Dr. Heinrich Bottermann, Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Der Energie-Check der Informations- und Klimaschutzkampagne Haus sanieren - profitieren der DBU sei auch für Gebäudeteile von vor 1918 anwendbar.
DBU-Energie-Check auch für Gebäude
von vor 1918 geeignet
Wer für die energetische Sanierung solcher besonderen Wohnhäuser eine staatliche Förderung beantragt, sollte mit erhöhten Auflagen und Aufwand rechnen.
Denn was für die Sanierung von normalen Altbauten gilt, ist noch lange nicht für Wohnhäuser unter Denkmalschutz gültig, weiß Andreas Skrypietz. Er ist Projektleiter der DBU-Kampagne, deren Handwerks-Partner mit dem kostenlosen Energie-Check an Ein- und Zweifamilienhäusern den energetischen Ist-Zustand feststellen – auch für Gebäude von vor 1918.
Seit April 2012 besteht auch für die besonders erhaltenswerte Bausubstanz die Fördermöglichkeit für das energetische Erneuern im Programm der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) KfW-Effizienzhaus Denkmal. Zuvor ist es nur über Ausnahmeanträge möglich gewesen, an Geld zu kommen. Insgesamt bedeutet es für Antragsteller immer noch mehr Aufwand, da sie ja auch noch die Denkmalschutzauflagen beachten müssen, so Skrypietz.
Auch beim energetischen Sanieren als Einzelmaßnahme gelten für erhaltenswerte Gebäude besondere technische Anforderungen. Das sieht auch die KfW und macht die Baubegleitung und -planung durch einen Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz zur Verpflichtung bei einer Förderung.
Interessierte finden die speziellen Energieberater in der Liste der Koordinierungsstelle Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz, die gemeinsam von der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege und der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger eingerichtet wurde. Mit entwickelt und gefördert wurde dieser Vorstoß von der DBU in ihrem Förderschwerpunkt Zukunftsfähige Sanierung denkmalgeschützter Altbausubstanz.
