nnz-doku: Beschwerde gegen OB Zeh
Freitag, 08. August 2014, 10:09 Uhr
Sie war Auslöser einer ersten Unstimmigkeit zwischen der SPD, der CDU und der LINKE im Nordhäuser Stadtrat: eine kurz nach der Kommunalwahl bei der Kommunalaufsicht eingegangene Dienstaufsichtsbeschwerde der SPD-Fraktion. Wir veröffentlichen das Schreiben innerhalb unserer doku-Reihe...
Sehr geehrter Herr Lorek, hiermit wende ich mich im Namen der SPD Fraktion im Stadtrat Nordhausen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen an Ihre Behörde. Folgender Sachverhalt liegt der Beschwerde zu Grunde:
Am 16. Mai 2014 besuchte ich in meiner Funktion als Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion zusammen mit dem Bürgermeister, Herr Matthias Jendricke, den Sportlerball in der Nordhäuser Ballspielhalle. Vor Beginn der Veranstaltung konnte ich ein Gespräch zwischen dem Bürgermeister und dem Präsidenten des Kreissportbundes mit verfolgen.
In dem Gespräch ging es darum, dass der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen noch am Tag der Veranstaltung beim Kreissportbund hat anrufen lassen und telefonisch angewiesen hat, dass Herr Jendricke nicht als Vertreter der Stadt das übliche Grußwort zur Veranstaltung halten darf, sondern die zweite Beigeordnete Frau Haase die offizielle Vertreterin für die Stadt sei.
Dem Präsidenten des Kreissportbundes, Herrn Gorges, war die Übermittlung dieser städtischen Anweisung sichtlich peinlich, aber er sah sich aufgrund der Abhängigkeiten zur Stadt Nordhausen außerstande die Anweisung des Oberbürgermeisters zu übergehen.
Ähnliche Abläufe haben sich offenbar auch am nächsten Tag, den 17. Mai 2014, bei dem Verbandstag des Kreisfeuerwehrverbandes in Sundhausen zugetragen. Auch zu dieser Veranstaltung hat der Oberbürgenneister seine zweite Beigeordnete Frau Haase in seiner Abwesenheit als offizielle Vertreterin der Stadt Nordhausen entsendet.
Trotz der für diese Veranstaltung auf der Hand liegenden fachlichen Zuständigkeit des Bürgermeisters hat auch hier der Oberbürgermeister die gesetzliche Vertretungsbefugnis missachtet.
Für beide Veranstaltungen galt aus Sicht der Fraktion aufgrund der Abwesenheit des Oberbürgermeisters die gesetzliche Vertretungsregelung nach § 32 Abs. 1 ThürKO, da der Oberbürgermeister selbst als Präsident des Deutschen Familienverbandes in Karlsruhe zur dortigen Verbandstagung weilte und somit abwesend war.
Aus Sicht der SPD Fraktion im Stadtrat hat der Oberbürgermeister mit seiner Vorgehensweise gegen die gesetzlichen Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung verstoßen und somit ein Dienstvergehen begangen. Auf Nachfrage beim Bürgermeister Herrn Jendricke wurde bestätigt, dass die gesetzliche Vertretungsregelung inzwischen schon seit Februar 2013 vom Oberbürgermeister unterlaufen wird.
Der Oberbürgermeister hat Herrn Jendricke dazu auf Nachfrage mitgeteilt, dass er die Vertretung angeblich per Vollmacht an Frau Haase delegiert hat und somit die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten wird. Für die Abläufe auch innerhalb der Stadtverwaltung stellt sich somit folgende Verfahrensweise dar: Im Falle der Abwesenheit (Urlaub usw.) des Oberbürgermeisters unterschreibt Frau Haase die anfallenden Unterlagen für den Oberbürgermeister.
Wir empfehlen, Herrn Jendricke zu den rechtswidrigen Abläufen innerhalb der Stadtverwaltung selbst zu befragen.
Da sich aus der ungeordneten Vertretungsregelung bei der Stadt Nordhausen negative Rechts- und Haftungsfolgen für die Stadt Nordhausen ergeben können, sollte die gesetzliche Vertretungsregelung mit den aufsichtsbehördlichen Mitteln durchgesetzt und zugleich eine dienstrechtliche Ahndung der Vorgehensweise des Oberbürgermeisters geprüft werden. Für ein Antwortschreiben verwenden Sie bitte meine Privatadresse.
Andreas Wieninger, Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion
Quelle: http://rolandwelt.blogspot.de/. Hinweis: Andreas Wieninger distanziert sich von der Veröffentlichung des Dokuments.
Autor: redSehr geehrter Herr Lorek, hiermit wende ich mich im Namen der SPD Fraktion im Stadtrat Nordhausen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen an Ihre Behörde. Folgender Sachverhalt liegt der Beschwerde zu Grunde:
Am 16. Mai 2014 besuchte ich in meiner Funktion als Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion zusammen mit dem Bürgermeister, Herr Matthias Jendricke, den Sportlerball in der Nordhäuser Ballspielhalle. Vor Beginn der Veranstaltung konnte ich ein Gespräch zwischen dem Bürgermeister und dem Präsidenten des Kreissportbundes mit verfolgen.
In dem Gespräch ging es darum, dass der Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen noch am Tag der Veranstaltung beim Kreissportbund hat anrufen lassen und telefonisch angewiesen hat, dass Herr Jendricke nicht als Vertreter der Stadt das übliche Grußwort zur Veranstaltung halten darf, sondern die zweite Beigeordnete Frau Haase die offizielle Vertreterin für die Stadt sei.
Dem Präsidenten des Kreissportbundes, Herrn Gorges, war die Übermittlung dieser städtischen Anweisung sichtlich peinlich, aber er sah sich aufgrund der Abhängigkeiten zur Stadt Nordhausen außerstande die Anweisung des Oberbürgermeisters zu übergehen.
Ähnliche Abläufe haben sich offenbar auch am nächsten Tag, den 17. Mai 2014, bei dem Verbandstag des Kreisfeuerwehrverbandes in Sundhausen zugetragen. Auch zu dieser Veranstaltung hat der Oberbürgenneister seine zweite Beigeordnete Frau Haase in seiner Abwesenheit als offizielle Vertreterin der Stadt Nordhausen entsendet.
Trotz der für diese Veranstaltung auf der Hand liegenden fachlichen Zuständigkeit des Bürgermeisters hat auch hier der Oberbürgermeister die gesetzliche Vertretungsbefugnis missachtet.
Für beide Veranstaltungen galt aus Sicht der Fraktion aufgrund der Abwesenheit des Oberbürgermeisters die gesetzliche Vertretungsregelung nach § 32 Abs. 1 ThürKO, da der Oberbürgermeister selbst als Präsident des Deutschen Familienverbandes in Karlsruhe zur dortigen Verbandstagung weilte und somit abwesend war.
Aus Sicht der SPD Fraktion im Stadtrat hat der Oberbürgermeister mit seiner Vorgehensweise gegen die gesetzlichen Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung verstoßen und somit ein Dienstvergehen begangen. Auf Nachfrage beim Bürgermeister Herrn Jendricke wurde bestätigt, dass die gesetzliche Vertretungsregelung inzwischen schon seit Februar 2013 vom Oberbürgermeister unterlaufen wird.
Der Oberbürgermeister hat Herrn Jendricke dazu auf Nachfrage mitgeteilt, dass er die Vertretung angeblich per Vollmacht an Frau Haase delegiert hat und somit die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten wird. Für die Abläufe auch innerhalb der Stadtverwaltung stellt sich somit folgende Verfahrensweise dar: Im Falle der Abwesenheit (Urlaub usw.) des Oberbürgermeisters unterschreibt Frau Haase die anfallenden Unterlagen für den Oberbürgermeister.
Wir empfehlen, Herrn Jendricke zu den rechtswidrigen Abläufen innerhalb der Stadtverwaltung selbst zu befragen.
Da sich aus der ungeordneten Vertretungsregelung bei der Stadt Nordhausen negative Rechts- und Haftungsfolgen für die Stadt Nordhausen ergeben können, sollte die gesetzliche Vertretungsregelung mit den aufsichtsbehördlichen Mitteln durchgesetzt und zugleich eine dienstrechtliche Ahndung der Vorgehensweise des Oberbürgermeisters geprüft werden. Für ein Antwortschreiben verwenden Sie bitte meine Privatadresse.
Andreas Wieninger, Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion
Quelle: http://rolandwelt.blogspot.de/. Hinweis: Andreas Wieninger distanziert sich von der Veröffentlichung des Dokuments.
