Dementi aus dem Rathaus
Samstag, 26. Juli 2014, 07:37 Uhr
Der Thüringer Datenschutzbeauftragte Hasse (SPD) hatte vor einigen Monaten das Nordhäuser Rathaus besucht, das Fernsehen hatte er gleich "mitgebracht". Jetzt wirft er Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh (CDU) mehrere Vergehen vor...
So soll Zeh über ein laufendes Disziplinarverfahren in einer Sitzung des Hauptausschusses berichtet haben. Dieses Disziplinarverfahren sei laut Hasse "vom Tisch". Bemängelt wurde auch die Tatsache, dass das Verfahren von einer Rechtsanwaltskanzlei geführt werden.
Der Nordhäuser Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh (CDU) weist die Ansichten des Thüringer Datenschutzbeauftragten zurück, es habe im Nordhäuser Rathaus Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen gegeben.
Erstaunlich und bemerkenswert ist auch die Behauptung des Thüringer Datenschutzbeauftragten, dass Bestandteile des Disziplinarverfahrens gegen Bürgermeister Jendricke zu dessen Gunsten geklärt und `vom Tisch´ sein sollen. Dem ist nicht so. Das Disziplinarverfahren umfasst mehrere Tatbestände und ist nicht abgeschlossen. Ich frage mich deshalb verwundert, woher der Datenschutzbeauftragte überhaupt seine Kenntnisse bezieht, wie er sie interpretiert und dann ein weiteres Mal Behauptungen öffentlich macht, sagte Dr. Zeh.
Ebenfalls erschließe sich nicht, mit welcher Begründung der Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse (SPD) behaupte, es sei ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, dass im Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Jendricke (SPD) ein externer Rechtsanwalt als neutraler und unabhängiger Ermittlungsführer eingesetzt werde.
Mit der Einsetzung eines neutralen und unabhängigen Juristen habe ich
Zurückgewiesen wurde damit auch die Anschuldigung von Herrn Jendricke, ich hätte die gewählten Stadträte zu Unrecht über das Disziplinarverfahren gegen ihn informiert. Auch hier muss ich den Datenschutzbeauftragten in seiner Rechtsauffassung korrigieren.
Autor: redSo soll Zeh über ein laufendes Disziplinarverfahren in einer Sitzung des Hauptausschusses berichtet haben. Dieses Disziplinarverfahren sei laut Hasse "vom Tisch". Bemängelt wurde auch die Tatsache, dass das Verfahren von einer Rechtsanwaltskanzlei geführt werden.
Der Nordhäuser Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh (CDU) weist die Ansichten des Thüringer Datenschutzbeauftragten zurück, es habe im Nordhäuser Rathaus Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen gegeben.
Erstaunlich und bemerkenswert ist auch die Behauptung des Thüringer Datenschutzbeauftragten, dass Bestandteile des Disziplinarverfahrens gegen Bürgermeister Jendricke zu dessen Gunsten geklärt und `vom Tisch´ sein sollen. Dem ist nicht so. Das Disziplinarverfahren umfasst mehrere Tatbestände und ist nicht abgeschlossen. Ich frage mich deshalb verwundert, woher der Datenschutzbeauftragte überhaupt seine Kenntnisse bezieht, wie er sie interpretiert und dann ein weiteres Mal Behauptungen öffentlich macht, sagte Dr. Zeh.
Ebenfalls erschließe sich nicht, mit welcher Begründung der Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse (SPD) behaupte, es sei ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, dass im Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Jendricke (SPD) ein externer Rechtsanwalt als neutraler und unabhängiger Ermittlungsführer eingesetzt werde.
Mit der Einsetzung eines neutralen und unabhängigen Juristen habe ich
- erstens dem ausdrücklichen Wunsch von Bürgermeister Matthias Jendricke entsprochen.
- zweitens ist dies rechtlich möglich und mit den Rechtsaufsichtsbehörden abgestimmt worden und
- zum Dritten ist jeder Rechtsanwalt in der Bundesrepublik ein ordentliches Organ der Rechtspflege
Zurückgewiesen wurde damit auch die Anschuldigung von Herrn Jendricke, ich hätte die gewählten Stadträte zu Unrecht über das Disziplinarverfahren gegen ihn informiert. Auch hier muss ich den Datenschutzbeauftragten in seiner Rechtsauffassung korrigieren.
