"Nadelöhr Haltestelle" im Landkreis
Sonntag, 13. Juli 2014, 15:02 Uhr
Die Regel gilt seit 1995, ist aber offenbar noch ziemlich unbekannt oder wird einfach ignoriert: Wenn Busse an der Haltestelle die Warnblinker einschalten, dürfen Autos in beiden Richtungen nur im Schritt-Tempo vorbeifahren...
Logo (Foto: ACE)
Nähert sich der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker einer Haltestelle, darf dieser nicht überholt werden. Der ACE Auto Club Europa hat in seiner Club-Aktion Nadelöhr Haltestelle den Test gemacht. Mit einem nachdenklich machenden - traurigem - Ergebnis.
Erschreckend viele Autos und Motorräder rollen am Bus vorbei, obwohl sich dieser mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Bushaltestelle nähert. Und das auch noch oft mit überhöhter Geschwindigkeit. Dieses ernüchternde Fazit zieht Jörg Lorenz, Vorsitzender des ACE Auto Club Europa, Kreis Nordhausen.
Gemeinsam mit Bernd Klöppel ebenfalls vom Kreisvorstand des ACE-Kreises haben sie die Bushaltestellen in der Wallrothstraße in Nordhausen und die in der Bleicheröder Kirchstraße getestet, wie die geltenden Verkehrsvorschriften eingehalten werden.
Demnach darf der Bus im fließenden Verkehr mit eingeschaltetem Warnblinklicht nicht überholt werden (StVO Paragraph 20 Absatz 3). Ich glaube, diese Vorschrift kennt kein Mensch, sagt Lorenz enttäuscht.
In den getesteten Zeiten an vier verschiedenen Tagen sowohl morgens, wie auch mittags und am Nachmittag sind die Busse immer vorschriftsmäßig mit Warnblinklicht an die Haltestelle herangefahren. Lediglich 20% der Fahrzeuge sind in Bleicherode ihrer Haltepflicht nachgekommen in Nordhausen waren es 60%. Als die Busse standen, wurde kein einziges entgegenkommendes Auto vorher abgebremst.
Dabei darf an ihnen laut StVO Paragraph 20 Absatz 4, nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Und die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr, erläutert Lorenz weiter. Schrittgeschwindigkeit bedeutet, eine Geschwindigkeit von lediglich 4 bis 7 km/h zu fahren!
Insbesondere Kinder, die die Gefahren noch nicht richtig einschätzen können, sind bei diesen beobachteten Fahrweisen gefährdet.
4.541 Verletzte gab es laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes von 2012 im Zusammenhang mit Omnibussen – 54 Menschen wurden getötet. Innerorts und außerorts. Mich wundern angesichts unserer Untersuchung diese Zahlen gar nicht, schlussfolgert Jörg Lorenz und appelliert an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer: Wir wollen Niemandem etwas Böses. Im Gegenteil. Im Dienste der Verkehrssicherheit wollen wir dafür sensibilisieren, dass es diese Regelung gibt und das diese sinnvoll ist. Nehmt mehr Rücksicht - zum eigenen und zum Wohl der anderen! Haltet Euch an die Verkehrsregeln!"
Autor: red
Logo (Foto: ACE)
Nähert sich der Bus mit eingeschaltetem Warnblinker einer Haltestelle, darf dieser nicht überholt werden. Der ACE Auto Club Europa hat in seiner Club-Aktion Nadelöhr Haltestelle den Test gemacht. Mit einem nachdenklich machenden - traurigem - Ergebnis.
Erschreckend viele Autos und Motorräder rollen am Bus vorbei, obwohl sich dieser mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Bushaltestelle nähert. Und das auch noch oft mit überhöhter Geschwindigkeit. Dieses ernüchternde Fazit zieht Jörg Lorenz, Vorsitzender des ACE Auto Club Europa, Kreis Nordhausen.
Gemeinsam mit Bernd Klöppel ebenfalls vom Kreisvorstand des ACE-Kreises haben sie die Bushaltestellen in der Wallrothstraße in Nordhausen und die in der Bleicheröder Kirchstraße getestet, wie die geltenden Verkehrsvorschriften eingehalten werden.
Demnach darf der Bus im fließenden Verkehr mit eingeschaltetem Warnblinklicht nicht überholt werden (StVO Paragraph 20 Absatz 3). Ich glaube, diese Vorschrift kennt kein Mensch, sagt Lorenz enttäuscht.
In den getesteten Zeiten an vier verschiedenen Tagen sowohl morgens, wie auch mittags und am Nachmittag sind die Busse immer vorschriftsmäßig mit Warnblinklicht an die Haltestelle herangefahren. Lediglich 20% der Fahrzeuge sind in Bleicherode ihrer Haltepflicht nachgekommen in Nordhausen waren es 60%. Als die Busse standen, wurde kein einziges entgegenkommendes Auto vorher abgebremst.
Dabei darf an ihnen laut StVO Paragraph 20 Absatz 4, nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Und die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr, erläutert Lorenz weiter. Schrittgeschwindigkeit bedeutet, eine Geschwindigkeit von lediglich 4 bis 7 km/h zu fahren!
Insbesondere Kinder, die die Gefahren noch nicht richtig einschätzen können, sind bei diesen beobachteten Fahrweisen gefährdet.
4.541 Verletzte gab es laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes von 2012 im Zusammenhang mit Omnibussen – 54 Menschen wurden getötet. Innerorts und außerorts. Mich wundern angesichts unserer Untersuchung diese Zahlen gar nicht, schlussfolgert Jörg Lorenz und appelliert an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer: Wir wollen Niemandem etwas Böses. Im Gegenteil. Im Dienste der Verkehrssicherheit wollen wir dafür sensibilisieren, dass es diese Regelung gibt und das diese sinnvoll ist. Nehmt mehr Rücksicht - zum eigenen und zum Wohl der anderen! Haltet Euch an die Verkehrsregeln!"
