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Samstag, 21. Juni 2014, 07:52 Uhr
Noch einmal gibt es eine Lesermeinung zum nnz-Beitrag "Allein gelassen". Einzelheiten in Ihrer nnz...


Es handelt sich hier doch um eine Evakuierung wie bei Täuschungsalarmen, Feueralarmen oder zum Beispiel Bombendrohungen.

Der Verein der Schadensversicherer (VdS) schreibt dazu in "VdS 2226": "Räumung ist das schnellste In- Sicherheit-bringen von Personen aus einem akut gefährdeten Bereich (vorsorgliche Maßnahme). Eine Räumung kann bereits vor dem Eintreffen externer Kräfte eingeleitet werden."

Für mich stellt sich zumindest die Situation der Rollstuhlfahrer, fast wie ein Lehrstück dar, das auch vom Behinderten Verband sein könnte.

Nordhausen verfügt über eine Berufsfeuerwehr mit einer sehr kurzen Reaktionszeit, was jedem Nordhäuser bekannt sein dürfte. Da lohnen keine Experimente.
Klaus S., der vollständige Name ist der Redaktion bekannt

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Autor: red

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