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Welche Unterstützung gibt es?

Dienstag, 10. Juni 2014, 15:14 Uhr
Eine Weiterbildung oder ein Fernstudium sind wertvolle Investitionen in die eigene Zukunft. Neben ausreichender Berufserfahrung in der Praxis sind ein Hochschulabschluss oder andere ausschlaggebende Qualifikationen ein Garant für einen vielversprechenden Karriereweg...

Weiterbilden (Foto: Pixland/Thinkstock) Weiterbilden (Foto: Pixland/Thinkstock) Zur heutigen Wissensgesellschaft gehört ein lebenslanges Lernen. Fernkurse ermöglichen es, vollkommen zeitunabhängig eine Weiterbildung mit der Ausübung eines Berufes zu kombinieren. Dabei ist eine Fülle von Bildungsangeboten verfügbar. Möglich sind Weiterbildungen im Beruf durch folgende Angebote:'
  • Fernschulen
  • Akademische Fernstudiengänge zum Bachelor, Master oder MBA
  • Subakademische Fernkurse
Eine Weiterbildung oder ein Studium kann über verschiedenste Fördermöglichkeiten unterstützt werden. Die aktuell zur Verfügung stehenden Möglichkeiten erklären wir nachfolgend.

Bereits seit 2008 unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erwerbstätige Personen, die sich ihre Berufschancen durch Weiterbildung verbessern möchten. Dies ist insbesondere für diejenigen interessant, die sich bisher aufgrund ihres Einkommens eine Weiterbildung nicht leisten konnten.

Gefördert werden Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro nicht überschreitet. In den Genuss des sogenannten Prämiengutscheins können ebenfalls Personen in Elternzeit kommen.

Begabtenförderung der IHK

Das sogenannte Weiterbildungsstipendium ist eine Förderung von Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung. Sofern diese jünger als 27 Jahre sind, erfolgt eine finanzielle Unterstützung. Gefördert werden Personen, die in Abschlussprüfungen mindestens 87 Punkte erreicht haben bzw. die mit einer Durchschnittsnote von 1,9 ihre Prüfung bestanden haben.

Qualifizierungsscheck der Länder

Der Qualifizierungsscheck ist ein Förderinstrument der folgenden Bundesländer:
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
Anspruch auf den Qualifizierungsscheck haben sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten angestellt sind und über keinen anerkannten Abschluss verfügen. Auch Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 30 Stunden in der Woche oder Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind, werden gefördert, sofern sie eine Weiterbildungsmaßnahme anstreben. Voraussetzung für alle zuvor genannten Förderprogramme ist, dass die Bildungseinrichtung entsprechend zertifiziert ist.
Autor: red

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