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Ein Jahr in die USA

Mittwoch, 14. Mai 2014, 17:30 Uhr
Für das 32. Parlamentarische Patenschaftsprogramm sind ab sofort die Bewerbungskarten erhältlich. Schüler und Auszubildende können sich damit für ein Ausbildungsjahr in den USA bewerben. Das Besondere daran: Abgeordneter Manfred Grund übernimmt die Patenschaft.

„Gerade in Zeiten von wachsendem Misstrauen auf beiden Seiten des Atlantiks kann der menschliche Kontakt dem Entstehen von Vorurteilen vorbeugen“, nennt Manfred Grund ein Motiv, jetzt am Schüleraustausch teilzunehmen. Die jugendlichen Interessenten sollten Spaß an der englischen Sprache haben, das politische System Deutschlands kennen und erklären können, aufgeschlossen und wissbegierig sein. Denn in dem Jahr erfolgt die Unterbringung in einer amerikanischen Familie und die Schul- oder Lehrausbildung wird in den USA fortgesetzt.

Angesprochen sind erstens Schülerinnen und Schüler, die im Juli 2015 zum Zeitpunkt der Abreise nicht jünger als 15 und nicht älter als 17 Jahre alt sind und zweitens Auszubildende, die im Sommer 2015 ihre Ausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind. Einige Gesundheitsberufe sind aufgrund des amerikanischen Lizenzrechts ausgeschlossen. Infos dazu hält das Faltblatt bereit, das in den Wahlkreisbüros von Manfred Grund ausliegt und die erforderliche Bewerbungskarte enthält. Nur damit ist die Bereitschaft zur Teilnehme gegenüber den Vereinen und Organisationen anzuzeigen, die im Auftrag des Bundestages die Auswahl der Bewerber vornehmen werden.

Die Büros sind zu finden in
  • Wilhelmstraße 20, 37308 Heilbad Heiligenstadt
  • Steinweg 51, 99974 Mühlhausen
  • Käthe-Kollwitz-Straße 4, 99734 Nordhausen


Die Flyer werden nicht verschickt und müssen abgeholt werden. Die Bewerbungsphase endet am 12. September 2014. Ausgeschlossen sind Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Ju­gendliche mit US-Staats­angehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Dop­pelstaatsangehörigkeit) und In­haber einer Green Card.

Nicht berücksichtigt bleiben unvollständige oder zu späte Bewerbungen oder Schreiben ohne Bewerbungskarte.

Nach Einsendung der Bewer­bungskarte erhalten die Bewerber von der Austauschorganisation die vollständigen Bewerbungsunterlagen, wenn sie die Teilnahmebedingungen erfüllen. Diese Fragebogen sowie Zeugnisse und Beurteilungen von Lehrern sind fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurückzusenden.

Jede Austauschorganisation führt ihr eigenes Vorauswahlverfahren durch. Die Auswahl orientiert sich am gesamten Persönlichkeitsbild, der Mo­tivation und der Eignung der Bewerber/-innen für einen ein­jährigen USA-Aufenthalt. Ein Anrecht auf Unterbringung in einer bestimmten Stadt oder einem bestimmten US-Bundesstaat besteht nicht.

Manfred Grund ist Pate für die Schüler, die nach Amerika gehen. Die Bewerber durchlaufen ein Auswahlverfahren bis zum Frühjahr 2015. Der Abgeordnete entscheidet anhand der Tests und Seminare im Februar 2015, welche oder welcher Bewerber Nordthüringens 2015 am Programm teilnimmt. Das Stipendium umfasst die Reise- und Programmkosten sowie die notwendigen Versicherungskosten, nicht aber Ta­schengeld.

Abgeordneter Grund ist zugleich Pate für die US-Schüler, die im Austausch ein Jahr in Deutschland leben werden. Wer als Gastfamilie ein Jahr einen US-Jugendlichen beherbergen möchte, kann sich ebenfalls in den Büros melden.

Der Bundestag informiert online über das PPP unter http://www.bundestag.de/bundestag/europa_internationales/internat_austausch/ppp/bewerbungsverfahren.html
Autor: red

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