Ihr Finanzamt Sondershausen informiert
Freitag, 09. Mai 2014, 14:18 Uhr
Kindergeld oder Kinderfreibetrag unabhängig von der Eheschließung der Kinder. Hier die Meldung im Einzelnen...
Die Eheschließung eines Kindes kann dessen Berücksichtigung beim Kindergeld oder beim Kinderfreibetrag der Eltern seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen. Zu dieser Entscheidung kommt der Bundesfinanzhof in einem Urteil.
Durch die Änderungen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011(Wegfall des Grenzbetrages für Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes) wurde der früheren Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen.
Eltern haben somit einen Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag für ihre verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Kinder in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag ohne Einschränkungen. Soweit die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind, gilt dieser Anspruch auch rückwirkend. Dieser Anspruch gilt unabhängig von dem Verdienst des Ehe- bzw. Lebenspartners des Kindes.
Autor: khhDie Eheschließung eines Kindes kann dessen Berücksichtigung beim Kindergeld oder beim Kinderfreibetrag der Eltern seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen. Zu dieser Entscheidung kommt der Bundesfinanzhof in einem Urteil.
Durch die Änderungen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011(Wegfall des Grenzbetrages für Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes) wurde der früheren Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen.
Eltern haben somit einen Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag für ihre verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Kinder in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag ohne Einschränkungen. Soweit die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind, gilt dieser Anspruch auch rückwirkend. Dieser Anspruch gilt unabhängig von dem Verdienst des Ehe- bzw. Lebenspartners des Kindes.
