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Pflicht für alle Gebäude

Samstag, 05. April 2014, 11:05 Uhr
Die kürzlich in Kraft getretene Thüringer Bauordnung sieht nun auch eine Rauchmelderpflicht für bereits bestehende Gebäude vor. Darauf weist Thomas Schinköth, stellvertretender Leiter der Nordhäuser Berufsfeuerwehr, hin...


„Bis zum 31. Dezember 2018 müssen Bestandsgebäude mit den Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. „Im Versicherungsfall ist es wichtig, dass die Ausrüstung mit diesen Meldern vorgenommen worden ist.“

„Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben“, so Schinköth. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Berufsfeuerwehr Nordhausen weist aufgrund der aktuellen Ereignisse darauf hin, dass dies auch für Gartenlauben gilt in denen geschlafen wird. Die Kameraden und Beamten appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger sowie speziell an Vermieter, nicht bis 2018 zu warten. „Rüsten Sie Ihre Wohnung schon jetzt mit Rauchmeldern aus und schützen Sie sich und Ihre Familie. Die Rauchmelder, die nicht viel Geld kosten, eignen sich auch hervorragend um zum bevorstehenden Osterfest verschenkt zu werden“, so Thomas Schinköth.
Autor: red

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