Ab jetzt einreichen
Donnerstag, 27. Februar 2014, 10:24 Uhr
Am 25. Mai sind Kommunalwahlen. Neben den Kreistagsmitgliedern sind Stadtratsmitglieder, Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte zu wählen. Im Wahlbüro der Stadt Nordhausen können ab Montag bis zum 11. April Wahlvorschläge für die Wahlen der Stadtratsmitglieder, der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilräte eingereicht werden...
Der Wahlleiter der Stadt Nordhausen, Thomas Joachimi erklärt, was dabei zu beachten ist: Bewerber für den Stadtrat können von Parteien oder von Wählergruppen aufgestellt werden, wobei jede Partei oder Wählergruppe nur einen Wahlvorschlag mit höchstens 36 Bewerbern einreichen darf. Der Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind.
Etwas aufwändiger sei das Aufstellungsverfahren für Parteien oder Wählergruppen, die nicht seit der letzten Wahl im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Nordhausen oder im Stadtrat der Stadt Nordhausen vertreten sind, erklärt er. Diese müssen zusätzlich zu den zehn Unterschriften, die ein Wahlvorschlag aufweisen muss, 144 Unterstützungsunterschriften sammeln. Diese Unterschriften müssen nach der Einreichung des Wahlvorschlags auf einer Liste geleistet werden, die während der Dienstzeiten im Wahlbüro der Stadt Nordhausen (Montag und Dienstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) im Gebäude Markt 15, Zimmer 17, ausliegt.
Für die Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen der Stadt können Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und von Einzelbewerbern aufgestellt werden. Hier kann jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf.
Wahlvorschläge für die Ortsteilräte können von jedem Wahlberechtigten formlos unter Angabe des Nachnamens und Vornamens, des Geburtsdatums und der Anschrift des Bewerbers eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 11. April 2014, 18:00 Uhr, im Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Markt 15, 99734 Nordhausen, eingereicht werden. Die dafür erforderlichen Vordrucke sind im Wahlbüro erhältlich, dessen Mitarbeiter für nähere Auskünfte über die Telefonnummer 03631/696 211 erreichbar sind.
Autor: redDer Wahlleiter der Stadt Nordhausen, Thomas Joachimi erklärt, was dabei zu beachten ist: Bewerber für den Stadtrat können von Parteien oder von Wählergruppen aufgestellt werden, wobei jede Partei oder Wählergruppe nur einen Wahlvorschlag mit höchstens 36 Bewerbern einreichen darf. Der Wahlvorschlag muss von zehn Wahlberechtigten unterschrieben werden, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind.
Etwas aufwändiger sei das Aufstellungsverfahren für Parteien oder Wählergruppen, die nicht seit der letzten Wahl im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Nordhausen oder im Stadtrat der Stadt Nordhausen vertreten sind, erklärt er. Diese müssen zusätzlich zu den zehn Unterschriften, die ein Wahlvorschlag aufweisen muss, 144 Unterstützungsunterschriften sammeln. Diese Unterschriften müssen nach der Einreichung des Wahlvorschlags auf einer Liste geleistet werden, die während der Dienstzeiten im Wahlbüro der Stadt Nordhausen (Montag und Dienstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Mittwoch von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) im Gebäude Markt 15, Zimmer 17, ausliegt.
Für die Wahl der Ortsteilbürgermeister in den Ortsteilen der Stadt können Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und von Einzelbewerbern aufgestellt werden. Hier kann jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf.
Wahlvorschläge für die Ortsteilräte können von jedem Wahlberechtigten formlos unter Angabe des Nachnamens und Vornamens, des Geburtsdatums und der Anschrift des Bewerbers eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 11. April 2014, 18:00 Uhr, im Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Markt 15, 99734 Nordhausen, eingereicht werden. Die dafür erforderlichen Vordrucke sind im Wahlbüro erhältlich, dessen Mitarbeiter für nähere Auskünfte über die Telefonnummer 03631/696 211 erreichbar sind.
