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FDP fordert Gebührengerechtigkeit

Montag, 17. Februar 2014, 12:44 Uhr
Im Jahr 2012 wurde die einkommensunabhängige KiTa-Gebührensatzung in Nordhausen eingeführt. Jetzt will die FDP-Fraktion prüfen lassen, ob die damals beschlossene Satzung tatsächlich gerecht sei...


Bei der Beschlussfassung wurde festgelegt, dass nach Ablauf eines Jahres durch die Stadtverwaltung geprüft werden soll, wie sich die Umstellung von einkommensabhängige auf einkommensunabhängige Gebühren auf die Finanzierung der Kindertagesstätten und auf die Elternbeiträge auswirkt.

Bislang liegen dem Stadtrat noch keine Auswertungsergebnisse vor. Der Stadtrat der Stadt Nordhausen soll die Stadtverwaltung beauftragen, zeitnah folgende Analyse durchzuführen:
  • 1. In welcher Höhe hat sich die Kostendeckung der KiTas im städtischen Haushalt durch die neue Gebührensatzung erhöht?
  • 2. Wie hoch ist die Einsparung (insbesondere Personal) bei der Stadtverwaltung und bei den freien Trägern durch den Wegfall der Einkommensprüfung?
"Die geltende KiTa-Gebührensatzung der Stadt Nordhausen vom 30.06.2012 hat ein soziales Ungleichgewicht hergestellt. Durch die einkommensunabhängige Berechnung werden die Geringverdiener (über Sozialhilfeniveau) benachteiligt", so die liberale Meinung.

Der von der damaligen Verwaltungsspitze versprochene Ausgleich über die Lohnsteuererklärung trage nicht zur Entlastung der Familien mit niedrigem Einkommen bei. Eine Familie mit zwei guten Einkommen zahle genauso viel wie ein Geringverdiener über dem Sozialhilfeniveau. Die Stadt Nordhausen muss für alle Hortkinder das Einkommen der Eltern prüfen. Für die geringere Anzahl an KiTa-Kindern war die Prüfung der Einkommen angeblich zu aufwendig.
"Nach Vorlage der Evaluationsergebnisse muss entschieden werden, ob wieder eine einkommensabhängige Gebührensatzung, zum Beispiel analog der sozial ausgerichteten Hortgebührensatzung eingeführt wird", heißt es in der Begründung zum Antrag der FDP.
Autor: red

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