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Warnweste ist Pflicht

Mittwoch, 29. Januar 2014, 14:09 Uhr
Die Bundesregierung hat zum 01. Juli 2014 die Warnwestenpflicht erlassen. In den meisten europäischen Ländern ist das schon seit Jahren der Fall. Durch endgültigen Beschluss des Deutschen Bundesrates tritt diese Regelung für alle in Deutschland zugelassene Pkws, Lkws und Busse in Kraft...


Nur Motorräder sind von dem neuen Gesetz ausgeschlossen. Ab Juli 2014 muss sich in jedem Fahrzeug eine Warnweste befinden.

Die neue Vorschrift ist jedoch in Deutschland nicht ganz unbekannt, weil seit 2007 alle gewerblich genutzten Fahrzeuge zum Mitführen einer Warnweste im Wagen verpflichtet sind. Das schreibt die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft vor. Vor allem bei Unfall- und Pannensituationen trägt das Tragen einer Warnweste zu einer deutlich besseren Sichtbarkeit bei, was Folgeunfälle reduzieren oder gar ausschließen lässt.

Alle Personen, die ihr Fahrzeug nach einer Panne oder nach einem Unfall verlassen, können von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden. Vor allem auf Autobahnen oder Landstraßen spielt das Tragen einer Warnweste eine wichtige Rolle, weil diese Verkehrswege unbeleuchtet sind und die Personen auf oder neben der Straße kaum oder schlecht zu sehen sind. Weitere nützliche Informationen über Warnwesten bekommen Sie hier.

Wie sieht eine genormte Warnweste aus?

Für alle Warnwesten in der EU wurde eine Europäische Norm eingeführt (EN 471). Im Klartext heißt das: Beim Kauf einer Warnweste muss sie unbedingt die Farbe Rot, Orange oder Gelb haben. Vorgeschrieben sind auch zwei reflektierende Streifen auf der Vor- und Rückseite der Weste. Die Weste soll immer greifbereit im Auto aufbewahrt sein.

Als ein guter Aufbewahrungsplatz kann man zum Beispiel die Stelle unter den vorderen Sitzen oder die Seitenfächer der Tür auswählen. Die Warnweste soll beim Verlassen des Autos immer getragen werden (bei einer Panne oder nach einem Unfall). Ansonsten braucht die Warnweste keine besondere Pflege. Sie sollte lediglich vor direkter Sonneneinstrahlung und vor Feuchtigkeit geschützt werden. Nach dem Gebrauch steckt man sie in die dafür vorgesehene Verpackung zurück. Bei einer Verschmutzung kann man sie ohne Weiteres bei 30 Grad in einer Waschmaschine reinigen.

Verhalten bei Fahrten ins Ausland

Eine Warnwestenpflicht gibt es schon seit einiger Zeit in viele europäischen Ländern. In manchen Staaten gilt die Tragepflicht nicht nur für den Fahrer, sondern für alle Insassen des Fahrzeugs. Bei Missachtung dieser Vorschrift können die Fahrzeughalter mitunter mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Deswegen empfiehlt es sich, um die Urlaubskasse zu schonen, bei Fahrten ins Ausland immer mindestens eine Warnweste mit an Bord zu haben.

Es ist noch besser, wenn jeder Passagier eine eigene Weste im Auto hat. In Deutschland hat der Gesetzgeber vorerst keine Bußgelder für die Missachtung dieser Regelung vorgesehen beziehungsweise die Höhe des Bußgeldes wurde noch nicht bekannt gegeben.
Autor: red

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