Fast wie immer: Ausgang offen
Donnerstag, 16. Januar 2014, 15:11 Uhr
Nach der gestrigen rund fünfstündigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Thematik der Optionskommunen haben die Richter des Zweiten Senats angekündigt, in etwa drei Monaten den Termin der Urteilsverkündung mitzuteilen...
Die 16 Beschwerdeführer, darunter auch der Landkreis Nordhausen, haben sich durch ihre kommunalen Spitzenverbände vertreten lassen. Den Ausgang des Verfahrens sehe ich offen, sagte Landrätin Birgit Keller, die zur Verhandlung nach Karlsruhe gefahren war.
Die vielen Nachfragen der Verfassungsrichter haben gezeigt, dass unser Anliegen berechtigt ist. Die Kommunen spielen mit ihrem Verwaltungshandeln auch im Bundesgefüge eine wichtige Rolle und dies gilt auch für das Thema Optionskommunen. Deutlich haben alle Beschwerdeführer gemacht, dass wir kein Interesse daran haben, bestehende Optionskommunen wie das Eichsfeld zu verdrängen.
Die Beschwerdeführer kritisierten beispielsweise, dass der Bund festgelegt hat, dass eine Zwei-Drittelmehrheit in den Kreistagen bzw. Stadträten erforderlich ist für die Bewerbung als Optionskommune sowie die Begrenzung der Anzahl möglicher Optionskommunen. Der Bund hatte nämlich 2010 mit der Ausweitung des Optionsmodels die Anzahl auf 41 Plätze begrenzt. Dies entspricht einem Viertel der insgesamt 439 möglichen Aufgabenträger, abzüglich der knapp 70 Optionskommunen, die bereits 2005 zugelassen wurden. Bundesweit hatten sich damals 77 Kommunen neu beworben, 36 gingen folglich leer aus, darunter der Landkreis Nordhausen.
Beim Optionsmodell übernehmen die Kommunen die Aufgaben des Jobcenters allein, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Der Nordhäuser Kreistag hatte 2010 mit breiter Mehrheit die Bewerbung um die alleinige Trägerschaft des Jobcenters beschlossen. Dem Wirtschaftsministerium lagen damals thüringenweit vier Anträge auf kommunale Trägerschaft vor, zugelassen wurden die Landkreise Schmalkalden-Meiningen und Greiz, Nordhausen und Sonneberg erhielten eine Absage.
Autor: redDie 16 Beschwerdeführer, darunter auch der Landkreis Nordhausen, haben sich durch ihre kommunalen Spitzenverbände vertreten lassen. Den Ausgang des Verfahrens sehe ich offen, sagte Landrätin Birgit Keller, die zur Verhandlung nach Karlsruhe gefahren war.
Die vielen Nachfragen der Verfassungsrichter haben gezeigt, dass unser Anliegen berechtigt ist. Die Kommunen spielen mit ihrem Verwaltungshandeln auch im Bundesgefüge eine wichtige Rolle und dies gilt auch für das Thema Optionskommunen. Deutlich haben alle Beschwerdeführer gemacht, dass wir kein Interesse daran haben, bestehende Optionskommunen wie das Eichsfeld zu verdrängen.
Die Beschwerdeführer kritisierten beispielsweise, dass der Bund festgelegt hat, dass eine Zwei-Drittelmehrheit in den Kreistagen bzw. Stadträten erforderlich ist für die Bewerbung als Optionskommune sowie die Begrenzung der Anzahl möglicher Optionskommunen. Der Bund hatte nämlich 2010 mit der Ausweitung des Optionsmodels die Anzahl auf 41 Plätze begrenzt. Dies entspricht einem Viertel der insgesamt 439 möglichen Aufgabenträger, abzüglich der knapp 70 Optionskommunen, die bereits 2005 zugelassen wurden. Bundesweit hatten sich damals 77 Kommunen neu beworben, 36 gingen folglich leer aus, darunter der Landkreis Nordhausen.
Beim Optionsmodell übernehmen die Kommunen die Aufgaben des Jobcenters allein, ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit. Der Nordhäuser Kreistag hatte 2010 mit breiter Mehrheit die Bewerbung um die alleinige Trägerschaft des Jobcenters beschlossen. Dem Wirtschaftsministerium lagen damals thüringenweit vier Anträge auf kommunale Trägerschaft vor, zugelassen wurden die Landkreise Schmalkalden-Meiningen und Greiz, Nordhausen und Sonneberg erhielten eine Absage.
