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Zur Verhandlung in Karlsruhe

Dienstag, 14. Januar 2014, 10:50 Uhr
Landrätin Birgit Keller fährt heute zum Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe, wo morgen die Thematik Optionskommunen mündlich verhandelt wird. Der Zweite Senat des Gerichts beschäftigt sich mit den „Kommunalverfassungsbeschwerden“, die insgesamt 15 Landkreise und eine Stadt erhoben haben...


Hintergrund der Beschwerden ist, dass der Bund 2010 mit der Änderung des Grundgesetzes, die die Mischverwaltung der Bundesarbeitsagentur und der kommunalen Träger in den Jobcentern legitimierte, gleichzeitig das Optionsmodell ausgeweitet hat, bei dem Kommunen die Aufgaben des Jobcenters allein übernehmen.

Bundesweit bewarben sich daraufhin 77 Kommunen für die neu zu verteilenden 41 Plätze als Optionskommunen. Diese vom Bund festgelegte Anzahl entspricht einem Viertel der insgesamt 439 möglichen Aufgabenträger, abzüglich der 69 Optionskommunen, die bereits 2005 zugelassen wurden. Die Beschwerdeführer kritisieren beispielsweise diese Begrenzung der Anzahl der neuen Optionskommunen und das fehlende Regelwerk für eine nachvollziehbare Zulassungsreihenfolge, für den eingetretenen Fall, dass es mehr Bewerber als Plätze gibt.

„Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass ich mir persönlich einen Eindruck von der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts mache – schließlich kann die Entscheidung des Gerichts weit reichende Konsequenzen für unseren Landkreis nach sich ziehen“, so Birgit Keller.
Der Landkreis Nordhausen hatte sich der Beschwerde vorm Bundesverfassungsgericht angeschlossen, nachdem das Thüringer Wirtschaftsministerium 2011 den Antrag auf Optionskommune abgelehnt hatte. Zwar habe der Landkreis damals mit dem eingereichten Konzept seine Eignung, allein die Aufgaben im SGB II zu übernehmen, nachgewiesen. Allerdings hatte das Bewertungsgremium des Landes den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen und Greiz den Vorrang gegeben.

Deren organisatorische Leistungsfähigkeit und Voraussetzungen der Infrastruktur schätzte das Land besser ein. Negativ schlug für den Landkreis Nordhausen zudem die schwierige Haushaltslage zu Buche. Dagegen wurden die dargestellten Kooperationsmöglichkeiten mit Verwaltungen bzw. Dritten und das arbeitsmarktpolitische Engagement positiv gesehen. Der Landkreis hatte damals Verfahrensfehler bei der Vergabe durch das Land gerügt, war aber nicht angehört worden.

Der Nordhäuser Kreistag hatte sich 2010 mit breiter Mehrheit für die Bewerbung um die alleinige Trägerschaft des Jobcenters ausgesprochen. Dem Wirtschaftsministerium lagen damals thüringenweit vier Anträge auf kommunale Trägerschaft vor. Neben Nordhausen erhielt vor drei Jahren auch Sonneberg eine Absage.
Autor: red

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