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Vorträge zum Erbrecht

Montag, 13. Januar 2014, 14:05 Uhr
Rechtsanwältin Karin Kamprad gibt bei zwei Vorträgen der Kreisvolkshochschule einen Überblick über das deutsche Erbrecht. Am 29. Januar geht es um das Thema „Vererben“...


Die meisten Menschen bewegt, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschieht. Wie ist die gesetzliche Erbfolge, wenn man keine Verfügung getroffen hat? Was kann man mit Testament, Erbvertrag, Vermächtnis und Auflage regeln? Was ist der Pflichtteil?

Dieser Vortrag gibt einen Überblick, wie man die Erbfolge richtig planen kann. Am 12. Februar steht der Themenkomplex „Erben“ im Mittelpunkt. Nach dem Tod eines Menschen sind die Angehörigen neben der Trauer auch mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Die Bestattung muss geregelt und bezahlt werden. Der Nachlass ist abzuwickeln. Bei mehreren Erben kann es zu Unstimmigkeiten kommen.

Dieser Vortrag erklärt die Grundzüge der rechtlichen Grundlagen nach einem Todesfall. Treffpunkt ist jeweils um 17.30 Uhr im Herder-Gymnasium, Raum 114. Die Gebühr von 4 Euro wird bei jeder Veranstaltung vor Ort eingesammelt. Anmeldung erbeten unter Telefon 03631 60910.
Autor: red

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