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nnz-Forum: Totgeburt

Montag, 06. Januar 2014, 18:34 Uhr
Ein CSU Ministerpräsident und ein CSU Bundesminister sind „schwanger“ - und beide tragen das gleiche Kind aus. Einen Namen hat es auch schon, es heißt MAUT. Aber ist die Totgeburt schon absehbar, meint ein Leser der nnz...

Für das gemeine Volk wäre es zunächst von Wichtigkeit, dass es aufgeklärt werden muss, denn es stellt sich gegenwärtig die Frage, weshalb soll die Maut eigentlich eingeführt werden?

Ein Grund könnte sein, dass der Bund die Maut als „Straßennutzungsgebühr“ einführen will. Sollte er diese Absicht hegen, dann müssen ALLE diese Gebühr zahlen, also auch die Elektro- und Hybridautos und zwar in voller Höhe. Denn diese Autos haben ganz sicher Bodenkontakt mit den Bundesautobahnen, wie jedes andere Auto auch.

Und darum sollte es doch wohl auch bei einer „Straßennutzungsgebühr“ gehen, oder? Nun ist aber die Rede von Freistellungen und Kostenbegünstigungen. Aber dann ist es ja keine „Straßennutzungsgebühr“ mehr, sondern eine CO 2 Abgassteuergebühr. Diese haben wir doch schon mit der Kfz-Steuer. Außerdem wäre dann eine Gleichbehandlung der Bürger vor dem Gesetz nicht mehr gegeben. Denn jedes Auto belastet die Autobahn beim Befahren derselben! Und die Besitzer von E-Autos sind doch schon von der Kfz-Steuer befreit und die Hybridfahrzeuge sind steuerbegünstigt.

Wie sehr oft von Kritikern gegen die Maut zu hören ist, sei sie wohl nicht mit dem EU-Recht vereinbar, weil der bayerische Löwe ja die Maut auf unsere Gäste verschieben möchte. Jetzt vermisse ich aber hier die Benennung von Paragraphen der EU, die eine derartige Verlagerung ausschließt, oder gar zulässt. Gibt es denn überhaupt rechtliche Regelwerke in der EU, die es ihr ermöglicht, sich in derartige innere Angelegenheiten eines Mitgliedstaates einzumischen? Dann wäre es doch an der Zeit, dass die Karten endlich auf den Tisch gelegt werden.

Hier aber mal ein ganz anderer Aspekt aus meiner Sicht: Der gerade auf dem Markt erschienene BMW i 3, ein totales E-Auto, hat eine vom Werk angegebene Reichweite von ca. 170 km. In Fachzeitschriften wird über die E-Autos resümiert, dass sie im Winter (z.B. bei -15°C) bis zu 70 Prozent weniger Reichweite haben könnten. Dann blieben ja nur noch so um die 60 km Restreichweite übrig, vorausgesetzt, der Fahrer hat stets freie Fahrt. Für mich ist da ein Risiko enthalten, dass man mit diesem Auto durchaus im Winterhalbjahr wegen einer leeren Batterie auf der Autobahn liegen bleibt.

Denn in einem eventuellen Stau im Dunkeln, muss er ja auch beleuchtet sein und frieren wollen die Insassen vielleicht auch nicht. Oder dürfen sich diese Autos dann Öllampen als Standlichter an den Stoßstangen befestigen? Hinzu kommt, dass die Tankstellen auf den Autobahnen in der Regel ca. 65 km voneinander entfernt sind. Gehen dann dem BMW i 3 die Lichter gänzlich aus, noch bevor er die nächste Tankstelle / Steckdose erreicht hat, dann dürfte er doch gar keine Autobahnen benutzen, denn wer mit leerem Tank auf der Autobahn liegen bleibt, macht sich bekanntlich strafbar. Fahren dann doch nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf deutschen Autobahnen? Wir dann eventuell zwischen guten von den schlechteren E-Autos unterschieden? Wäre auch nicht fair!

Im Angesicht dieser bestehenden Ungereimtheiten kommt das oben genannte Kind sicher doch tot zur Welt, sofern es noch Gerechtigkeit im Lande gibt. Der erhoffte Nutzen wird vielleicht auch von der Bürokratie zu einem nicht unerheblichen Teil aufgefressen. Sei denn, der dumme Michel zahlt ohne zu murren drauf. Wie z.B. beim Vorschlag des Chefs vom ADAC, der ja die Mineralölsteuer anheben möchte.

Man darf gespannt sein auf die Dinge, die da kommen sollen. Vielleicht haben ja unsere Leser bessere Vorschläge zum Thema Maut in Deutschland, ohne Zuzahlung der deutschen Autofahrer.
Jochen Kleemann
Autor: red

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