Tipps von der Verbraucherberatung
Donnerstag, 02. Januar 2014, 10:29 Uhr
Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze, sondern mindestens ebenso viele neue Gesetze, Verordnungen und Vorschriften mit sich, von den Regeln für die Steuererklärung bis zum Punktesystem in Flensburg. Auch für Energieverbraucher ändert sich einiges...
Ramona Ballod, Expertin der Verbraucherzentrale Thüringen, erklärt, was wichtig wird:
Höhere EEG-Umlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung je Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Hierfür wird von den Stromkunden eine sogenannte Umlage erhoben. Diese wird im Jahr 2014 auf 6,240 Cent je Kilowattstunde erhöht. Die Stromrechnungen könnten aus diesem Grund steigen, deshalb sollten Verbraucher versuchen, gegenzusteuern.
Laut Heizkostenverordnung müssen Vermieter für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Anderenfalls darf der Mieter den Anteil der Wärmekosten, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde, pauschal um 15 Prozent kürzen.
EU-Label für Staubsauger: Die EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Im neuen Jahr treten weitere Bestimmungen daraus in Kraft: Ab 1. September müssen auch neue Staubsauger das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Außerdem dürfen nur noch Geräte verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt.
Anforderungen an Neubauten: Auch die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird 2014, voraussichtlich im Frühsommer, in Kraft treten. Darin geregelt sind unter anderem neue, verschärfte Anforderungen, die Neubauten bezüglich ihres Energieverbrauchs und Wärmeverlusten erfüllen müssen. Außerdem müssen beispielsweise energetische Kennwerte künftig in Immobilienanzeigen mit angegeben werden.
Bei allen Fragen zum Stromsparen, energieeffizienten Bauen und der Auswahl effizienter Geräte hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Beratung und Termine gibt es unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Autor: enRamona Ballod, Expertin der Verbraucherzentrale Thüringen, erklärt, was wichtig wird:
Höhere EEG-Umlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert den Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Quellen eine feste Vergütung je Kilowattstunde eingespeisten Stroms. Hierfür wird von den Stromkunden eine sogenannte Umlage erhoben. Diese wird im Jahr 2014 auf 6,240 Cent je Kilowattstunde erhöht. Die Stromrechnungen könnten aus diesem Grund steigen, deshalb sollten Verbraucher versuchen, gegenzusteuern.
Laut Heizkostenverordnung müssen Vermieter für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten bis spätestens 1. Januar 2014 geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Anderenfalls darf der Mieter den Anteil der Wärmekosten, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde, pauschal um 15 Prozent kürzen.
EU-Label für Staubsauger: Die EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Im neuen Jahr treten weitere Bestimmungen daraus in Kraft: Ab 1. September müssen auch neue Staubsauger das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Außerdem dürfen nur noch Geräte verkauft werden, die weniger als 1600 Watt Leistung erbringen. 2017 wird auf 900 Watt gedrosselt.
Anforderungen an Neubauten: Auch die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird 2014, voraussichtlich im Frühsommer, in Kraft treten. Darin geregelt sind unter anderem neue, verschärfte Anforderungen, die Neubauten bezüglich ihres Energieverbrauchs und Wärmeverlusten erfüllen müssen. Außerdem müssen beispielsweise energetische Kennwerte künftig in Immobilienanzeigen mit angegeben werden.
Bei allen Fragen zum Stromsparen, energieeffizienten Bauen und der Auswahl effizienter Geräte hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Beratung und Termine gibt es unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Eine Terminvereinbarung ist auch möglich unter 0361 – 555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
